Bundeswehrmessen: Wann darf demonstriert werden?

Autor: Thomas Mickan

Der Fall Thomas H. geht zum Europäischen Gerichtshof

In Stuttgart, so der Vorwurf der dortigen Staatsanwaltschaft, habe der Aktivist Thomas H. bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen (ausführlich siehe IMI-Standpunkt 2018/009). Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch.

Seit nun drei Jahren kämpft Thomas H. sich durch den Dschungel der Gerichte, weil er bei einer Messe fünf Minuten sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die massive Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum wahrnahm. Sein Argument: Es darf nicht sein, dass eine staatliche Institution Werbung für den Dienst an der Waffe durchführt und ein öffentlicher Protest hier nicht möglich sei. „Bundeswehrmessen: Wann darf demonstriert werden?“ weiterlesen

Kurzer politischer Prozess in „Stuttgart 21“?

Bürgerbewegung gegen das regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21): Hintergrundinfo vom BürgerInnen Parlament Stuttgart zum ersten Prozesstag gegen die Aktivisten Karl Braig, Bernd-Christoph Kämper, Katharine Ertl und Peter Gruber am Dienstag, 21. Januar 2014. Der Prozess wird am 31. Januar im Stuttgarter Amtsgericht in der Hauffstraße 5 fortgesetzt.

„Der Politik vertraue ich schon lange nicht mehr; der heutige Tag hat nun auch mein letztes Vertrauen in die Justiz zerstört. Mir war klar, dass vor Gericht nicht immer alles fair abläuft, aber dass es so unfair läuft, wie die Verhandlung gegen uns offenbart hat, hätte ich nicht gedacht“, erklärt Karl Braig, der am Vormittag mit vier weiteren Beschuldigten vor Gericht saß, bevor am Nachmittag gegen fünf weitere Frauen und Männer verhandelt wurde, die vom zehnten auf den elften November 2012 das Rathaus besetzt haben sollen.

Wichtig war dem Richter vielmehr ein kurzer Prozess. „Kurzer politischer Prozess in „Stuttgart 21“?“ weiterlesen