Die Frontex-Files und das Cyber Valley

Jenen Firmen, die gleich bei mehreren Treffen anwesend waren, bilden weitgehend das Who-is-Who der europäischen Rüstungsindustrie ab, darunter neben Airbus und Thales u.a. Safran (Frankreich), Leonardo (Italien) und Indra (Spanien). Auch Kleinwaffenhersteller wie Heckler & Koch und Glock waren eingeladen. Unter denjenigen Firmen, die nicht primär in der Rüstungsindustrie tätig sind, hier ihre Aktivitäten im Zuge der Digitalisierung jedoch aktuell ausweiten, finden sich ATOS und der japanische Elektronikkonzern NEC wiederholt in den Listen. In der Auswertung des Corporate Europe Observatory wird NEC auch als eines der relativ wenigen Unternehmen außerhalb Europas hervorgehoben, das in den Frontex-Dateien auftaucht. Neben NEC sind dies ein kanadisches Unternehmen für Gesichtserkennung (Face4Systems) sowie drei israelische Firmen, die im Bereich der Bilderkennung (Shilat Optronics und Seraphim Optronics) und der Drohnentechnologie (Elbit Systems) aktiv sind.

Paramilitäische Polizei – Vorbild Bundeswehr

Die neue Ausrüstung in Schleswig-Holstein, dem Gastgeberland der IMK, sieht wie folgt aus: je zwei modernisierte Maschinenpistolen MP5 von Heckler & Koch, schwere Schutzwesten von Mehler aus Fulda, dem Hersteller der Infanteriewesten der Bundeswehr, sowie ballistische Titanhelme aus Österreich, Splitterschutzbrillen und Erste-Hilfe-Sets, speziell für Schuss- und Sprengverletzungen. Ähnlich rüsten elf weitere Bundesländer auf.

Schleswig-Holstein geht allerdings noch einen Schritt weiter. Bereits im vergangenen Jahr wurden mehr als 500 halbautomatische Gewehre von SIG Sauer aus Eckernförde für rund 1,2 Millionen Euro ausgeliefert. Die Hälfte der Gewehre steht den Spezialeinheiten zur Verfügung. Die verbleibenden 250 finden ihren Platz in den großen Streifenwagen im nördlichsten Bundesland.

IPPNW fordert Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den bekannten Friedensaktivisten

Die Ärzteorganisation fordert in der verabschiedeten Erklärung die Errmittlungen einzustellen und stattdessen zu prüfen, ob nicht – angesichts unzureichender Ermittlungen gegen mutmaßlich beteiligte Beamte – der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt und der Rechtsbeugung seitens der Staatsanwaltschaft zu erheben wäre.