Atomwaffen mit Völkerrecht nicht vereinbar

Pressemitteilung von Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges vom 22.04.2016

Klage gegen Hermann Theisen: Offener Brief an die Staatsanwaltschaft Koblenz

Die IPPNW solidarisiert sich in einem gestern versendeten Offenen Brief an die Staatsanwaltschaft Koblenz mit dem Friedensaktivisten Hermann Theisen aus Heidelberg. Er hat SoldatInnen und Zivilbeschäftigte des Fliegerhorstes Büchel in unterschiedlichen Flugblättern aufgefordert, Befehle und Dienstanweisungen zu verweigern, die im Zusammenhang mit der Stationierung der US-Atomwaffen stehen. Und er informiert die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Neustationierung von zielgenaueren Atombomben, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig kritisiert.

Die Ärzteorganisation fordert die Bundesregierung auf, endlich den Beschluss des Bundestages aus dem Jahr 2010 und den Willen einer überwältigenden Mehrheit der Menschen in Deutschland nach einem Abzug der Atomwaffen aus Deutschland zu erfüllen. „Atomwaffen mit Völkerrecht nicht vereinbar“ weiterlesen

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Pressemitteilung von „Büchel atomwaffenfrei“ vom 11.Februar 2015

Atomwaffenkritischer Aufruf zum Geheimnisverrat durfte nicht verboten werden

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB). „Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ weiterlesen

Wurden Bundeswehrsoldaten zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert?

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) vom 26. Januar 2015

Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt am 29.01.2015 über Flugblatt eines Atomwaffengegners

Darf eine Behörde die Verteilung von Flugblättern verbieten, mit denen Bundeswehrsoldaten dazu aufgefordert werden, die Öffentlichkeit umfassend über den aktuellen Stand der geplanten Atomwaffenmodernisierung zu informieren? Das ist die Kernfrage, über die das Verwaltungsgericht Koblenz am kommenden Donnerstag entscheiden muss. „Wurden Bundeswehrsoldaten zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert?“ weiterlesen

Nur „Flurschaden“ in der Eifel: Tornado-Absturz bei Atomwaffen-Luftstützpunkt Büchel

Das Amtsgericht Koblenz hatte im letzten Sommer gegen den langjährigen Aktivisten Hermann Theisen wegen der Organisation einer friedlichen Sitzblockade auf der Zugangsstrasse zum Fliegerhorst in Büchel/Cochem in Rheinland-Pfalz einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro erlassen. Die Blockade würde einen Verkehrsstau verursachen, so die Begründung.

Am 12.August 2013 hatten sich Friedensaktivsten unter internationaler Beteiligung mit der Kampagne „atomwaffenfrei.jetzt“ vor dem Atomwaffen-Stützpunkt Büchel versammelt und alle Strassen für vierundzwanzig Stunden versperrt, um gegen die immer noch nicht entsorgten Bestände der U.S.-Atomsprengköpfe aufmerksam zu machen.

Fünf Monate später gibt ihnen die Realität erneut recht: „Nur „Flurschaden“ in der Eifel: Tornado-Absturz bei Atomwaffen-Luftstützpunkt Büchel“ weiterlesen