Geht die Ukraine in Richtung Bürgerkrieg und Konfrontation der Großmächte?

Wie ich schon früher berichtet habe, betrachtet Russland die Aussicht der Ukraine als Mitglied der Europäischen Union und der NATO mit Militärbasen der Vereinigten Staaten von Amerika an Russlands Grenzen als eine „strategische Bedrohung.“ Es ist unwahrscheinlich, dass die russische Regierung und die russischen Territorien in der Ukraine Washingtons Pläne für die Ukraine akzeptieren werden. Was immer deren Absicht ist, Außenminister Kerrys provokante Äußerungen steigern die Spannungen und schüren Krieg. Die überwiegende Mehrheit der amerikanischen und westlichen Bevölkerungen hat keine Ahnung, was in Wirklichkeit los ist, weil alles, was sie aus der „freien Presse“ erfahren, die neokonservative Propagandalinie darstellt.

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Die Aufsplitterung Jugoslawiens und Rekolonialisierung Bosniens

In mehreren Stufen seit 1980 bewirkten die von den Kreditgebern Belgrads auferlegten Reformen eine ständige Verschärfung der wirtschaftlichen und politischen Situation bis zur Auflösung des industriellen Sektors und einem schrittweisen Abbau des jugoslawischen Wohlfahrtssystems. Trotz Belgrads blockfreier Politik und extensiven wirtschaftlichen Beziehungen mit USA und Europäischer Gemeinschaft hatte die Reagan-Regierung Jugoslawiens Wirtschaft in dem 1984 erstellten Geheimpapier „US-Politik gegenüber Jugoslawien“ ins Visier genommen. Aus der 1990 freigegebenen zensurierten Version ergibt sich, dass dieses Papier inhaltlich der 1982 erlassenen nationalen Sicherheits-Richtlinie (NSDD 54) betreffend Osteuropa entspricht. Es spricht u.a. von „gesteigerten Anstrengungen in Richtung einer „stillen Revolution“ zum Sturz der kommunistischen Regierungen und Parteien“ … zusätzlich zu den Bemühungen, die Länder Osteuropas in die Weltwirtschaft zurückzuführen (3).

Aufruf an die griechische Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum

Am 21.11.2012 habe ich beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Anzeige erstattet gegen unbekannt wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche und gleichzeitig systematische und groß angelegte Schädigung der Gesundheit der griechischen Bevölkerung (Art.7 Abs. 1 lit. k Römisches Statut).