Die sieben Jahre Lügen über Assange werden jetzt nicht aufhören

Seit sieben Jahren hören wir einen Chor von Journalisten, Politikern und „Experten“, die uns sagen, dass Assange nichts anderes ist als ein Flüchtling vor der Justiz und dass man sich darauf verlassen könne, dass die britische und die schwedische Rechtsordnung seinen Fall in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz behandeln. Kaum eine „Mainstream“-Stimme wurde in dieser Zeit zu seiner Verteidigung erhoben.

STAATSAFFÄRE: Die brisante Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover

Fall Edathy +++ B.K.A. seit 2012 von Strafverfahren in Kanada informiert +++ Bereits vor oder im Oktober 2013 „Hunderte, Tausende Datensätze“ über das Bundeskriminalamt „flächendeckend über Deutschland“ versendet +++ Staatsanwaltschaft Hannover bekam erst am 5. November 2013 Verfahrensakte +++ Edathy-Anwalt Noll meldete sich bereits am 28. November bei Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verfahren bezüglich Kinderpornografie, meldete sich schon vorher bei der Staatsanwaltschaft Berlin +++ Edathy-Anwalt Noll am 22. Januar 2014: Filme seines Mandanten seien keine Kinderpornografie, „sein Mandant besitze sie auch nicht mehr“ +++ Zwei Tage nach Versendung der Anzeige der Staatsanwaltschaft zum Bundestagspräsidenten melden „Medien“, Edathy sei am Vortag zurückgetreten, Schriftstück trifft erst nach über fünf Tagen beim Bundestagspräsidenten ein +++

Kinderpornografie im Internet: Immunität für australische Parlamentarier

Gespeicherte Aufrufe von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten von Computern der Regierung: IDs der User werden nicht identifiziert und keine Strafverfahren eingeleitet. Das Parlament von New South Wales (Neusüdwales) in der Macquarie Street in Sydney – einem Bundesstaat im Osten Australiens, in dem sich auch Canberra mit dem Regierungssitz Australiens befindet – wird laut Sydney Morning Herald vom 17.Dezember 2010 gegen Mitarbeiter oder Abgeordnete keine Disziplinarmassnahmen oder gar eine Identifizierung vornehmen, die unter Verwendung des parlamentarischen Computersystems Webseiten mit Kinder- und Jugendpornografie aufgerufen haben.

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