Startschuss für ein Jenaer Antikorruptionskonzept auch ohne die Verwaltung

Der Antikorruptionsbeauftragte ist die zentrale Anlaufstelle für alle präventiven Maßnahmen. Im Fall der Fälle stellt er eigene Ermittlungen an und unterstützt die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit. Überführt man die wesentlichen Kennzeichen der Korruption – so weit diese in den §§ 331 ff. StGB enthalten sind – in eine Definition, so lässt sich diese wie folgt formulieren:

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Bundesdatenschutzbeauftragter: Hoffnungslos überfordert

Von einem Beamten sollte der Bürger erwarten können, dass er sein Handwerk versteht, besonders dann, wenn er Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten ist, zumindest sollte dieser Beamte die allererste Frage eines jeden Juristen kennen und diese lautet: „Wo ist die Rechts- oder Anspruchsgrundlage? Herr Dr. Lars M. – Az.: II-205II#o121 – muss sich schlicht den Vorwurf gefallen

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