Startschuss für ein Jenaer Antikorruptionskonzept auch ohne die Verwaltung
Der Antikorruptionsbeauftragte ist die zentrale Anlaufstelle für alle präventiven Maßnahmen. Im Fall der Fälle stellt er eigene Ermittlungen an und unterstützt die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit. Überführt man die wesentlichen Kennzeichen der Korruption – so weit diese in den §§ 331 ff. StGB enthalten sind – in eine Definition, so lässt sich diese wie folgt formulieren:
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