Die Cyber-Reserve der Bundeswehr

Autor: Jürgen Wagner

Die Auseinandersetzungen um die Kontrolle des Cyber- und Informationsraums nehmen an Bedeutung und Schärfe zu und spielen auch und gerade in den Planungen der Bundeswehr eine immer größere Rolle. Gleichzeitig ist es dieser Bereich, in dem die Bundeswehr mit die größten Nachwuchsschwierigkeiten plagen, die wenigstens in Teilen über eine „Cyber-Reserve“ behoben werden sollen.

Bundeswehr auf Cyberkurs

Ohne Begriffe wie „Digitalisierung“, „Künstliche Intelligenz“ oder auch den „Cyber- und Informationsraum“ geht seit einiger Zeit in der Bundeswehr überhaupt nichts mehr. Das Weißbuch der Bundeswehr stufte Cyberangriffe bereits 2016 als eine ernste Bedrohung ein: „Die Auswirkungen von Cyberangriffen können denen bewaffneter Auseinandersetzungen entsprechen und in die nichtvirtuelle Welt eskalieren.“ „Die Cyber-Reserve der Bundeswehr“ weiterlesen

Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

24.07.2016 Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei
25.12.2016 Attentat in Berlin: Nichts ist geklärt
18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

Der Status nach elf toten bzw ermordeten Menschen am 19. Februar 2020 in Hanau:

Es gibt kein einziges Mordverfahren oder ein anderes Gerichtsverfahren. Die Regierung, in Form ihrer untergebenen Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt, hat die Ermittlungen an sich gezogen. Die Version der Regierung hinsichtlich des bereits in der Nacht ausgemachten und in der Nacht zu Tode gekommenen alleinigen Attentäters, hat bereits fundamental gewechselt. Nachdem es zunächst hieß, der mutmaßliche Attentäter sei den Behörden unbekannt gewesen, rückte Generalbundesanwalt Peter Frank später damit heraus, dass sich dieser bereits seit 2002 an mehrere Behörden gewandt hatte, u.a. an seine, die Bundesanwaltschaft, Ende 2019, also vor wenigen Monaten.

Der Grund seiner Kontaktaufnahme, laut bis dato herausgegebenen Presseberichten: er vermutete eine „illegale Überwachung“ durch eine geheimdienstliche Behörde und erstatte deswegen Anzeige.

Gestern nun rückte Generalbundesanwalt Frank im Innenausschuss des Bundestages, flankiert von den Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes (Bundesamt für Verfassungsschutz) und des B.K.A., damit heraus, dass die U.S.-Bundespolizei F.B.I. ein „Ermittlungsverfahren“ gegen den mutmaßlichen Attentäter betrieb und dass dieser 2018 in die U.S.A. gereist war.

Nun darf hier jeder und jede einmal 1 Minute darüber nachdenken, ob man im Zuge eines gegen die eigene Person gerichteten „Ermittlungsverfahrens“ einer Behörde auch durch diese „beobachtet“ wird. Gerade wenn es das F.B.I. ist.

Meine Analyse: von 80 Millionen in Deutschland sind, abseits vom Staatsapparat, offensichtlich nur Wenige dazu in der Lage sich das auch nur vorzustellen, geschweige denn zu begreifen. Des Rest darf Netzpolitik.org lesen.

Kein Wort dazu von irgendeinem Abgeordneten vor der Öffentlichkeit. Kein Wort. Auch nicht zu der nun im Parlament offiziell kolpotierten Tatversion der Regierung und ihrer Staatsschauspieler, die sich umgehend bei „Wikipedia“ einbrannte:

Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.

Zwölf Minuten.

Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.

Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.

Fünf Stunden.

Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.

Ach ja. Die Mutter.

Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).

Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.

Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.

Der Innenausschuss des Bundestages gab gestern nach der Sitzung ein so abstoßendes Bild ab, dass hier nur auf die zwei relevanten Informationen der „Phoenix“-Aufzeichnung eingegangen werden soll: Konstantin von Notz merkte an, der mutmaßliche Täter habe einen internationalen Waffenschein und konnte somit Waffen auch ins Ausland mitnehmen. Phoenix-Korrespondentin Jeanette Klag bemerkte etwas widerwillig zum Schluss, sie habe bei den Abgeordneten „Erstaunen wahrgenommen“. Und zwar darüber, dass eine Woche nach einem Massenmord die Regierung (Generalbundesanwalt, BKA und Inlandsgeheimdienst) immer noch nicht sagen konnten „was und welche die Tatwaffen waren“.

Ebenfalls gestern hatte sich die „Welt“ einen verschämten, kleinen, journalistischen Anfall gegönnt. Der entscheidende Nebensatz fiel keinem einzigen Bewohner von Twitter, Facebook oder ähnlich „sozialen“ Medien auf.

„Im Innenausschuss berichteten die Ermittler, dass man R. an der Treppe zum Keller aufgefunden habe – unweit seiner Sig-Sauer-Pistole. Die Mutter des Attentäters fanden die Beamten im Bett des Wohnzimmers auf, ebenfalls leblos. Zwei Kopfschüsse hatten sie getroffen. Ob tatsächlich R. diese Schüsse abgab und wann genau, wissen die Ermittler offenbar noch nicht.“

Heute nun das, im „Spiegel“.

„Die geliehene Czeska entdeckten hessische Kriminalbeamte nach SPIEGEL-Informationen nach der Tat in Rathjens Auto.“

Also, kleines Update der Verteidigung des Staates: die Tatwaffe soll jetzt also eine Czeska sein, die eine Woche lang wohl irgendwie vergessen, übersehen, überlegt, gezählt, gewogen und für nicht untersuchbar oder dem hiesigen  Zombie-Parlament als nicht präsentierbar erachtet worden war.

Hm.. wie erschiesst man sich denn mit der Tatwaffe und legt die dann ins Auto? Und sich selbst dann wieder zum Kellereingang?

Ah. Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter muss wohl alle da draußen in zwei verschiedenen Statdteilen von Hanau mit der Czeska erschossen haben und dann nach Hause gefahren sein, in zwölf Minuten, hat dann die Waffe im Auto liegen lassen und hat dann eine andere Waffe geholt, nämlich die Sig-Sauer und dann seine Mutter oben im Bett erschossen und sich selbst dann vorm Keller. Zu irgendeinem Zeitpunkt (Todeszeitpunkt? Was ist das denn? Was spielt denn das für eine Rolle, echauf­fier, echauf­fie­r..)

So wird‘s gewesen sein. Nicht wahr, Herr Angeklagter?

Hallo Staat, ich rede mit Dir!

Wissen Sie, liebe unbedarfte Liliputaner da draußen, es sind sich wieder einmal alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle einig. Wie gefährlich die Rechten sind, vor allem die im Parlament und die Leute die das wählen, und so weiter.

Dass Rechtsextremisten auch und gerade dann gefährlich sind, wenn sie im exekutiven Staatsapparat sind und machen können was sie wollen, weil sie wissen dass sie praktisch unter Immunität handeln, nun, das haben alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle wohl irgendwie vergessen.

Übrigens:

die eigentliche Leistung von Yavuz Özoguz, dem Betreiber vom Muslim Markt, ist nicht der Verweis auf Aussagen von Zeugen, die den mutmaßlichen verrückten rechtsextremistischen deutschen alleinigen Attentäter nicht identifizieren konnten, sondern der akribische Nachweis, dass die gesamte Geschichte des angeblich vor der Tat durch den Täter ins Internet auf seine Homepage geladenen „Manifests“ durch Staat und assoziierte Massenmedien erstunken und erlogen sein muss.

Damit wiederum ist das gesamte Gefasel der Verteidigung des Staates, in diesem laufenden öffentlichen Verfahren wegen Massenmordes, bezüglich der angeblichen Wahnvorstellungen, psychischen Krankheit und Motivlage des präsentierten Täters hinfällig. Und damit wiederum die devote Unterwerfung der gesamten Zombie-Linken unter den Staat öffentlich. Ein Fallbeispiel, wie sich vermeintliche oder sogar subjektiv als tatsächliche Linke verstehende Personen in Komplizenschaft zu dem begeben, was sie angeblich bekämpfen.

Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:

eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.

Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.

Gefahr eines militärisch-forschungsindustriellen Komplexes

Autor: Christoph Marischka

Gegen die Verflechtung der Universität mit der rüstungsnahen Industrie im Zuge des Cyber Valley

Im Vorfeld der Podiumsdiskussion zwischen Kritiker*innen und Beteiligten entstand dieses Vortragsmanuskript, dass stark gekürzt als Grundlage eines Beitrags auf dem Podium diente.

Von der Universität Tübingen und dem Cyber Valley insgesamt wird die sog. Künstliche Intelligenz gerne als neutrale Technologie beschrieben, die Chancen biete wie Risiken berge. Das wird verglichen mit einem Feuer, das als Fackel Blockhütten anzünden oder als Feuerstelle zur Nahrungszubereitung verwendet werden kann. Den Risiken der KI könne nur begegnet werden, wenn sie hier, in Tübingen, Deutschland, Europa entwickelt würde, weil dadurch – offenbar wie von Geisterhand – deutsche und europäische Werte mit einfließen würden. „Gefahr eines militärisch-forschungsindustriellen Komplexes“ weiterlesen

Assanges Verfolgung zeigt die Gefahren für die Pressefreiheit und die freien Medien

Wenn Sie Journalist sind und etwas entdecken, das eindeutig unethisch und möglicherweise sogar illegal ist, und Sie sich dafür entscheiden, darüber zu berichten, was passiert dann? Nun, Sie könnten einen Pulitzer-Preis gewinnen oder, auf der anderen Seite, sechs Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London untertauchen müssen.

Julian Assange ist der Gründer und Chefredakteur der umstrittenen Nachrichten- und Informationsplattform WikiLeaks. Wie der Name schon sagt, ist die Website seit 2006 berühmt oder vielleicht berüchtigt für die Veröffentlichung von Materialien, die von Regierungsbeamten und anderen Quellen an sie weitergegeben wurden, die die Informationen für wertvoll für die Öffentlichkeit halten, die aber wahrscheinlich nicht von den Mainstream-Medien akzeptiert werden, die zunehmend von Konzernen vereinnahmt und zurückhaltend geworden sind. „Assanges Verfolgung zeigt die Gefahren für die Pressefreiheit und die freien Medien“ weiterlesen

Interessantes für die Nutzer von Google, Microsoft, Facebook, Twitter und Youtube

Die Gründung eines „Globalen Forums gegen den Terrorismus“ durch Microsoft, Facebook, Youtube und Twitter, die Milliarden-„Strafe“ gegen Google durch die E.U.-Kommission, sowie die Änderungen von Suche und Algorithmen im Nebel von „Design“ seitens der Konsortien Google und Twitter sind im Zusammenhang zu sehen.

Und zwar im Zusammenhang mit der internationalen Kriegskoalition gegen das World Wide Web, welche die weltweite Kontrolle des Internets auf die Agenda des G20-Gipfels in Hamburg gesetzt hat.

In den letzten Tagen geschahen vier sehr interessante Dinge. Und obwohl diese nicht nur für die 3,7 Milliarden Nutzer des Internets, sondern auch für die andere Hälfte der Menschheit durchaus von Bedeutung waren, nahm diese selbst von den einzelnen Vorgängen wenig und im Zusammenhang überhaupt keine Notiz davon.

Der Reihe nach. „Interessantes für die Nutzer von Google, Microsoft, Facebook, Twitter und Youtube“ weiterlesen

DER TERRORKRIEG: Seine Logik

DER TERRORKRIEG

Am 14. September 2001 stellte der Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika dem Präsidenten eine bis heute in Kraft befindliche zeitlich unbegrenzte Kriegsvollmacht („Authorization For Use of Military Force“) aus. In einer Artikelserie beleuchtet Radio Utopie nun Logik, Lehre, Dynamik, Dialektik, Taktiken, Strategie, Paradoxon, Mythen und Dogma des seit bald vierzehn Jahren andauernden weltweiten Terrorkrieges.

Im zweiten Teil unserer Artikelserie beleuchten wir die Kriegslogik des „war on terror“. Diese ist im Kontext der Militärbewegungen, Interventionen, Spannungsfälle und Attentate im weltweiten Krieg seit 2001 insgesamt zu sehen, ist also als Blaupause einer Analyse der „Kriege im Krieg“ in diversen Staaten und Regionen vielfältig anwendbar. Verweise auf Quellen dienen lediglich als exemplarische Beispiele eines weltweit registrierbaren Musters. „DER TERRORKRIEG: Seine Logik“ weiterlesen

Spionage und Informationskontrolle: Der technologische Quantensprung in 1943

Bis heute weithin unbekannt: Das Ablesen von Bildschirmen, Tastatureingaben, verschlüsselter Kommunikation und Datenleitungen ohne direkte oder gewollte drahtlose Verbindung.

Wie das US-Militär und die Bell Company (heute AT&T) das Mitlesen verschlüsselter Telekommunikation durch elektromagnetische Strahlung entdeckte.

Hinweis: in diesem Artikel werden Abkürzungen wie „NSA“ oder „CIA“ nicht als solche durch Punkte gekennzeichnet.

USA, 1943. Mitten im Zweiten Weltkrieg.

In einem Labor der 1877 vom Schwiegervater Alexander Graham Bells gegründeten Bell Company (heute der Weltkonzern AT&T), die für das 1860 gegründete Signal Corps der US Armee arbeitet, testet ein Wissenschaftler der Bell Company das 1925 von der US Armee in Dienst gestellte verschlüsselnde Text-Kommunikationssystem SIGTOT. Es arbeitet nach dem US Patent #1,310,719 für ein „geheimes Signalsystem“ des Bell Technikers Gilbert S. Vernam aus 1919 und benutzt zur Verschlüsselung ein Bell Gerät namens 131-B2.

An jenem Tage des Jahres 1943 bemerkt nun der für die US Armee arbeitende Wissenschaftler der Bell Company ein technisches Phänomen, welches bis heute fast der gesamten Weltbevölkerung unbekannt ist, obwohl es die Sicherheit, die Privatsphäre, die Gesellschaften, die Staaten, die Sicherheit und das Leben von heute 7 Milliarden Menschen unmittelbar berührt und gefährdet:

jedes Mal wenn er über den verschlüsselnden Text-Kommunikations-Apparat SIGTOT einen Buchstaben eintippt, schlägt in einem entfernten Teil des Labors ein Oszilloskop aus. Und zwar fünf Mal, für jedes Zeichen pro Sekunde („baud“). Als er die angezeigten Spannungsspitzen näher analysiert, stellt er fest, dass er die in den Text-Kommunikations-Apparat der Armee per Hand eingetippten und anschließend verschlüsselten Texte aus der Entfernung unverschlüsselt mitlesen kann. „Spionage und Informationskontrolle: Der technologische Quantensprung in 1943“ weiterlesen

„Leistungsschutzrecht“? Informationskontrolle: Auch die abermalige Verschärfung des Urheberrechts zielt nicht auf Google, sondern auf uns

Bundesjustizminister Heiko Maas („Sozialdemokratische Partei Deutschlands“) verspricht nach der Kriminalisierung der Herstellung und des Versendens einer Kopie einer im eigenen Privatbesitz befindlichen mp3 im Jahre 2005, sowie dem in 2013 explizit auf Druck der Springer AG geschaffenen „Leistungsschutzrecht“, eine erneute Verschärfung des Urheberrechts. Maas kriecht damit seiner „liberalen“ Vorgängerin Leutheusser-Schnarrenberger hinterher und vor die Füße der Verlage Springer, Burda und den anderen „Gesellschaftern“ der VG Media.

Wir können unsere Schlagzeile vom Februar 2013 nur wiederholen: Die erneute Verschärfung des Urheberrechts zielt nicht auf Google, es zielt auf uns. „„Leistungsschutzrecht“? Informationskontrolle: Auch die abermalige Verschärfung des Urheberrechts zielt nicht auf Google, sondern auf uns“ weiterlesen