Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-Massenüberwachung

Der Generalbundesanwalt hat sich nach langem Schweigen zur Strafanzeige mehrerer Bürgerrechtsorganisationen gegen die Bundesregierung wegen des massenhaften Ausspionierens der Bevölkerung durch Geheimdienste geäußert. Er zögert die Einleitung eines Ermittlungsverfahren aber weiter hinaus. Wir veröffentlichen das Schreiben.

Verfassungsschutz: „Von einem anderen Land beauftragte Firma“ entdeckte durch „Zufallsfund“ Angriff auf IT-Netz des Bundestages

Das Sitzungsprotokoll der IuK-Kommission des Bundestages vom 21. Mai 2015 wirft viele Fragen über den „Hackerangriff“ auf das Parlament auf. Unter anderem die nach der Rolle des Inlandsgeheimdienstes, in diesem „Totalschaden der Demokratie“.

Es folgen Auszüge aus dem Sitzungs-Protokoll…

Schach dem Neoconopticon

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die Räte von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer über Europa“, die „über alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur Verfügung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Aktivitäten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezüglichen „Snowden-Enthüllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren Ermächtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.

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