Militäreinsatz im Inneren ohne Verfassungsänderung genehmigt: Fünfzehner-Bande in Karlsruhe putscht gegen die zivile Bundesrepublik Deutschland

Zweiundzwanzig Jahre nach Ende von Kaltem Krieg und Blockkonfrontation, bald elf Jahre nach den Attentaten des 11. Septembers in New York und Washington und nach jahrelangen, vergeblichen Versuchen der Regierung eine Verfassungsänderung in Bundestag und Bundesrat für den Einsatz des Militärs und seiner Mittel im Inneren zu erreichen, wirft sich das Bundesverfassungsgericht vor Regierung, internationaler Kriegslobby und etablierten Parteien auf die Knie und genehmigt diesen einfach ohne Verfassungsänderung den bewaffneten Militäreinsatz im Inneren.

CHRONOLOGIE DER IRAN SITUATION: Angela Merkel, die illegale Kriegskanzlerin

Die deutsche Kanzlerin verspricht der rechtsradikalen Regierung Israels die Beteiligung an „umfassenden Sanktionen“ auch ohne einen Beschluss des Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen. Das entspricht der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen einen souveränen Staat und ist durch die Verfassung der Republik dem deutschen Staat und seinen Repräsentanten „unter Strafe“ verboten. Genau gegen diese rechtsgültige Verfassung, das Grundgesetz

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