Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt

In der Verhandlung verwiesen die Aktivist*innen in ihren Plädoyers darauf, dass ihre gewaltfreie Aktion in Zeiten nuklearer Aufrüstung ein angemessenes Mittel sei. Sie beriefen sich dabei auf den Notwehrparagrafen. Er besagt, dass Bürger*innen sich gegen einen Angriff auf ihre Grundrechte zur Wehr setzen dürfen, wenn staatliche Instanzen versagen. Das „Go-In“ in Büchel habe zum Ziel gehabt, die Einsatzbereitschaft der Tornados mit den Atombomben einzuschränken.

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Nur eine Frage der Zeit?

Für einen westlichen Militäreinsatz in Syrien existiert gegenwärtig keine erfolgversprechende Option. Alle drei hier diskutierten Zielsetzungen (Einrichtung einer Schutzzone, Verhinderung des Chemiewaffen-Einsatzes, Unterstützung von Verhandlungen) lassen sich nicht völkerrechtskonform verfolgen; sie erfordern einen erheblichen Mittelaufwand, bergen enormes Eskalationsrisiko und drohen ihre jeweilige Stoßrichtung zu verfehlen

Auch Putin will Iran weiter im Syrien-Krieg und auf der Abschussliste halten

Fast 40 Jahre nach der heute weithin verdrängten Iran-Contra-Affäre, in der die U.S.-Regierung über Israel Waffen an den Iran und den Irak lieferte um deren Krieg möglichst lange andauern zu lassen, hält die jüngste Ankündigung des Kreml, demnächst würden alle „ausländischen Truppen“ aus Syrien abziehen, den Standard an Doppelspiel und Zynismus.

Neben dem Jemen-Krieg, einer weiteren für den Iran ausgelegten Falle, spielt auch ein durch die U.N.-Atommächte angestrebtes weiteres „Abkommen“ mit dem Iran eine Rolle.

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