Wurden Bundeswehrsoldaten zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert?
„Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Staatsbürgers, der Missstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Ordnung (BVerfGE 12, 113)“, so das Bundesverfassungsgericht.
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