EU-Datenschutzverordnungsentwurf entpuppt sich als neuer Versuch eu-weiter Zensur

Anlass dieses Artikels ist ein sowohl verfassungs- als auch eu-primärrechtswidriger Verordnungsentwurf der EU-Kommission im Namen des Datenschutzes, zu welchem Prof. Dr. Johannes Masing, Richter des 1. Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts, am 09.01.2012 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel „ein Abschied von den Grundrechten“ veröffentlicht hat, um die Öffentlichkeit wachzurütteln.

Nach unserer Recherche geht es kam zum Vorschein, dass es um ganz andere Ziele als den Datenschutz geht. Es handelt sich vor allem um einen Angriff auf die alternativen Internet-Medien.

Nach Internet-Sperren auch alle Terror-Gesetze seit 2001 auf dem Prüfstand

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält Wort. Die Bundesregierung hat gestern in einer Kabinettssitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des „Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ ins Parlament einzubringen. Die bisher rein rechtlich in Kraft befindlichen Sperren – die für die Kontrolle des Zugangs von 82 Millionen Menschen zum Weltinformations- und Kommunikationsnetz Internet das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) einschränken – sollen also aufgehoben werden.