STAATSAFFÄRE: Edathy lud noch im November 2013 strafbare Kinderpornografie über Bundestag-Server auf Laptop

Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen in einem – von „Süddeutscher Zeitung“ und „Norddeutschen Rundfunk“ bewusst unklar und interpretierbar zitierten – Bericht feststellt, hat der ehemalige Vorsitzende vom Bundestags-Innenausschuss, sowie vom Untersuchungssauschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“, Sebastian Edathy („Sozialdemokratische Partei Deutschlands), „in mehreren Fällen strafbares kinderpornografisches Material über das Internet aufgerufen“.

Noch im November 2013 lud sich Edathy demnach „mindestens 21 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts“ auf sein persönliches Laptop. Dies belegen laut dem L.K.A. Niedersachsen „Computer-Verbindungsdaten vom Fileserver des Deutschen Bundestags“.

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Elementarste Sicherheitsvorkehrungen für alle Nutzer von Internet und WWW

Gegenmaßnahmen seitens unabhängiger, nicht korrupter Programmierer und Organisationen z.B. gegen Lücken in der SSL/TLS Verschlüsselung, wie der Heartbleed“-Lücke in OpenSSL, oder gegen die willkürliche Spionage der Geheimdienste, Behörden, Provider und Konzerne insgesamt, sind nur teilweise effektiv oder sogar sinnlos, wenn die Nutzer von Internet und World Wide Web in der zivilen Bevölkerung nicht endlich anfangen die elementarsten Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die jeder beim Betreten des Wohnzimmers von Milliarden von Menschen beachten muss.

Ratgeber gegen Spionage: Dringende Empfehlung für OpenDNS

Am 28. März berichtete das Google Konsortium von „DNS Hijacking“ seiner Adressen durch „die meisten“ Internet-Provider in der Türkei. Eine flächendeckende Spionage und Manipulation des World Wide Web durch Kollaboration der Internet-Provider (ISPs), allen voran die ehemals staatliche Türk Telekom, mit den staatlichen Spionen bzw. Behörden wurde öffentlich.

Alles deutet daraufhin, dass dies nicht nur in diesem Staat alltägliche und von allen Zuständigen tolerierte oder ignorierte verfassungswidrige Praxis ist.

In eigener Sache: Radio Utopie aktiviert HSTS alias Force HTTPS

„HTTP Strict Transport Security“ HSTS sichert via ssl und dessen Weiterentwicklung TLS verschlüsselte Verbindungen im World Wide Web, dem mit Abstand größten Teil des Internets. Trotzdem ist das ursprünglich „Force HTTPS“ genannte Protokoll bis heute in Deutschland weitgehend unbekannt.

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Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezügliche Gewaltenteilung, wurden 1968 im Zuge der Notstandsgesetze Westdeutschlands durch Verfassungsänderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses..von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die Totalüberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensätzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populären Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen Staatsbürgerinnen und Bürger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die Totalüberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können.

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