Schweiz: Offener Brief zum Überwachungsgesetz BÜPF und zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Mit der Kabelaufklärung soll es dem Nachrichten-dienst des Bundes erlaubt werden, «grenzüberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen». Das heisst, der Nachrichten-dienst könnte alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen und mit Stichworten durchforsten. Da der Grossteil der Internetaktivitäten in der Schweiz über das Ausland stattfindet, wären grundsätzlich alle von dieser Überwachung betroffen. Der Nachrichtendienst hätte Zugriff auf Metadaten und auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie.

Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen

Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu üben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kürzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezüglich der Aktivitäten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.

Ganz im Gegenteil.

#SaveTheLink: Gegen „deutsche Linkzensur-Gesetze auf EU-Standard“

Nun üben alte Medienkonzerne Druck auf den Gesetzgeber aus, um deutsche Linkzensur-Gesetze auf EU-Standards zu erneuern, was tiefgreifende Auswirkungen auf das Recht jedes Bürgers weltweit auf Verlinkungen hätte – mehr als 500 Millionen Nutzer wären davon allein in der EU betroffen. Internet-Nutzer allerorts müssen diesen Plan verneinen, bevor er weiter voranschreitet.

Schach dem Neoconopticon

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die Räte von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer über Europa“, die „über alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur Verfügung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Aktivitäten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezüglichen „Snowden-Enthüllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren Ermächtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.

Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“

Eine weitere Verschärfung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung in 2005 verfügte die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr“.

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