Zahlen zur BND-Kommunikationsüberwachung und ihrer Kontrolle

0 Skandale wurden bisher vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) für die Geheimdienste aufgedeckt. Die übliche Vorgehensweise des PKGr besteht darin, dass die Kommission nach Medienberichten oder anderen Hinweisen Dritter die Behörden zur Stellungnahme auffordert.

50% des gesamten Datenaufkommens beim BND entfallen nach Angaben des früheren Präsidenten der Behörde auf die Überwachung sog. Ausland-Ausland-Kommunikation („Routineverkehre“). Die Daten werden bei der Satellitenüberwachung (z.B. in Bad Aibling) bzw. an Internetknoten (wie dem DE-CIX) abgegriffen. Dafür existierten bisher weder Rechtsgrundlagen, noch wurden die Maßnahmen bei den Kontrollgremien beantragt oder diese anderweitig darüber informiert.

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der

Internetknoten Frankfurt: „Über das BND-Büro in der Deutschen Telekom AG ausgeleitet, dupliziert“

Österreich: Gestern gab Peter Pilz, langjähriger politischer Aktvist und ehemaliger Abgeordneter des Nationalrats der Zweiten Republik, eine Pressekonferenz. Deren Inhalt, Thematik und Brisanz scheint bei den „Super-Europäern“ im „Führungsland in Europa“, beim „Führer“ des Kontinents, deren Polizei die Verfassung der Berliner Republik bereits in mehreren Großstädten, namentlich Dresden und Hamburg, bereits außer Kraft gesetzt hat und selbst Gerichtsurteile ignoriert, noch nicht so recht angekommen zu sein.

Dem kann geholfen werden.