„Vollständige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

Aus der „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) der Regierung, nachfolgend der “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” (FÜV) von 1995:

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