Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Wer zum Teufel sind wir?

Was ist an dem neuen Gesetz, das auf den ersten Blick wie eine Abschrift der Erklärung wirkt, nun also das Neue? Es enthält zwei wichtige Auslassungen: in der Erklärung war von einem „jüdischen und demokratischen“ Staat die Rede und allen Bürgern des Staates wurde ohne Unterschied von Religion, Volkszugehörigkeit und Geschlecht vollkommene Gleichberechtigung zugesagt. Beides ist verschwunden. Keine Demokratie. Keine Gleichberechtigung. Ein Staat der Juden für die Juden von den Juden.

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