Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kämpfen können

Der Vorgang ist brisant. Wie Knut Mellenthin heute in der „Jungen Welt“ schrieb, erlaubt der Regierungsentwurf (Drucksache  Drucksache 16/11337) zur morgigen Ermächtigung des deutschen Verteidigungsministers durch den Bundestag „offenbar auch Landoperationen“ und „kann jederzeit auf »angrenzende Räume und Hoheitsgebiete anderer Staaten« ausgedehnt werden.“

Das heisst konkret: See-, Luft und Landstreitkräfte der Bundeswehr können nach dem zu erwartenden Ja und Amen des Bundestages zum vermeintlichen „Anti-Piraten-Einsatz“ in Somalia nicht nur im Jemen, sondern auch im benachbarten Djibouti (Dschibuti) unmittelbar an der Grenze zu Eritrea operieren.

Dort hat Iran vor einiger Zeit Truppen und ballistische Raketen stationiert, da er auf Importe raffinierter Erdölprodukte durch die Nadelöhre Golf von Aden und Strasse von Hormuz angewiesen ist. Beide Meeresengen sind Mandatsgebiet der im Rahmen der „Operation Enduring Freedom“ (OEF) operierenden US-geführten Flotte  „Combined Task Force 150“, auf die im Ermächtigungsentwurf der Bundesregierung ausdrücklich Bezug genommen wird.

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