Erfurt/Jena: Klage gegen die Universität Jena eingereicht

Seit Jahren wird mittels studentischer Hilfskräfte der Tarifvertrag der Länder (TV-L) massiv unterlaufen. Im §1 c des TV-L werden studentische Hilfskräfte aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen. Ein Ausschluss, welcher sich auf wissenschaftliche Tätigkeiten beschränkt, aber in der Praxis dazu führt, dass fast jede*r an den Hochschulen arbeitende Studierende als studentische Hilfskraft angestellt wird und einen verminderten Stundenlohn bekommt.

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Ja, wer hat denn hier nicht zugehört, Herr Oberbürgermeister?

Herr Oberbürgermeister, eine sachlich ausgerichtete Diskussion scheint sich wegentwickelt zu haben, hin zu leeren Formen von politischem Symbolismus. Ganz nebenbei ist der Ton untereinander in Teilen ausgesprochen rüde geworden. Mutige und an der Sache orientierte Qualitätsentscheidungen aller Verantwortlichen sind wichtig – und nicht ein „Handeln, das sich an den Kategorien persönlichen oder parteipolitischen Machtgewinns orientiert“.

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