Pressemitteilung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“
Die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsverträge von Stuttgart 21 macht den Schlichterspruch von Heiner Geißler zur Makulatur. In seinem Schlichterspruch vom 30.11.2010 stellte Heiner Geißler fest: „Bis 2016 ist die Finanzierung durch die Bahn und das Land Baden-Württemberg sichergestellt.“ Das trifft nicht zu.
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