Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Petition: Wer hat das Kommando über das Verfassungsgericht?

Unter dem Titel „Stoppt den Grundrechtsboykott: Petition für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kontrolle der Justiz“ haben BürgerrechtlerInnen eine Petition gestartet, die eine tatsächliche, dem Grundgesetz entsprechende Gewaltenteilung einfordert. Das berührt auch die sensible Frage des Bundesverfassungsgerichts, deren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes letztlich durch drei Parteien, „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ bestimmten und nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Richter, deren mögliche Befangenheit, sowie deren Verhältnis zur „Europäischen Union“ und derem „Gerichtshof der Europäischen Union“ (EuGH).

Wegen Lügen fordert Richter von Staatsanwalt einen ihn begleitenden Vorgesetzten als Aufsichtsperson

Die Richter dieses Gerichtes sind überwiegend davon abhängig, dass ihnen die U.S.-Staatsanwälte die Wahrheit sagen. Ich habe Sie beim Lügen ertappt. ich will, dass Sie das wissen. ich würde es vorziehen, dass Sie Ihre Vorgesetzten informieren, dass Sie von nun an nicht mehr allein hierher kommen. Sie kommen mit Aufsicht. Wenn Sie der Meinung sind nicht zu lügen, wird das gesamte Büro dafür zahlen. Ich habe die Richter meines Gerichtes im Zusammenhang mit Ihnen informiert, Sir.“

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