Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Petition: Wer hat das Kommando über das Verfassungsgericht?

Unter dem Titel „Stoppt den Grundrechtsboykott: Petition für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kontrolle der Justiz“ haben BürgerrechtlerInnen eine Petition gestartet, die eine tatsächliche, dem Grundgesetz entsprechende Gewaltenteilung einfordert. Das berührt auch die sensible Frage des Bundesverfassungsgerichts, deren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes letztlich durch drei Parteien, „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ bestimmten und nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Richter, deren mögliche Befangenheit, sowie deren Verhältnis zur „Europäischen Union“ und derem „Gerichtshof der Europäischen Union“ (EuGH).