Der Fall Gustl Mollath: Schatten über der Justiz
Kurz zum Sachverhalt:
Der ehemalige Geschäftsmann Gustl Mollath wurde 2006 – als Gefahr für die Allgemeinheit wegen einer paranoiden Wahnvorstellung – vom Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 in die Psychiatrie eingewiesen, wo er auch heute noch sitzt.
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