Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

G20: Das ist nicht „Hell“, das ist Hamburg, ihr Contras!

Diese angebliche „autonome und anti-kapitalistische Allianz“ unter dem Motto „Welcome to hell“ ist, meiner bescheidenen Einschätzung nach, ein geradezu klassisches Beispiel von alten „Couterinsurgency“-Taktiken. Auch deren Demonstrationsaufruf liest sich, als hätte jemand versucht vom Original – das bin ich, alle anderen nicht ausgeschlossen – abzuschreiben bzw dessen Stil zu kopieren, irgendwie. Eine Software tut´s auch, gell. Finger weg von diesem Haufen und dieser Demonstration am 6. Juli auf dem Fischmarkt!

Tabu hinter „Verschwörungstheorie“: Hierarchie und Befehlskette

Um in der real existierenden Weltordnung Kriege, Attentate oder einen (schleichenden) Staatstreich durchzuführen oder zu vernebeln, braucht es lediglich eine entsprechend mächtige Hierarchie, sowie Individuen, die sie entweder benutzen, manipulieren oder sich hinter ihr verstecken können.