Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe für die Griechenland-Gläubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe.
Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulärer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro für die Finanzgläubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas Voßkuhle (mittlerweile Präsident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern für Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite Senat ließ sich ein Jahr Zeit, um nun heute einen ersten mündlichen Verhandlungstermin anzusetzen, der um 10 Uhr begonnen hat. Er fasste zudem mehrere Klagen (2 BvR 987/10, 2 BvR 1099/10, 2 BvR 1485/10) zusammen.
Heute erschien dazu ein Interview mit Peter Gauweiler im Bayrischen Rundfunk. „Erschien“ ist vielleicht übertrieben. Man konnte es finden, wenn man suchen wollte und auch tat, was man wollte. Schriftliche Auszüge erschienen beim BR überhaupt nicht und in der Informationsindustrie nur spärlich. „„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern““ weiterlesen