Machtkampf um die Berliner Republik: Analyse und Hintergründe

Die Affäre um Bundespräsident Christian Wulff, die geplante „Datenschutz“-Verordnung der „Europäischen Union“, die geplante (selbst über der EU stehende) nichtstaatliche Finanzorganisation „Europäischer Stabilisierungsmechanismus“ ESM, die von Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy und der Kanzlerin von Deutschland Angela Merkel jahrzehntelang bekämpfte und nun angeblich geplante Finanzumsatzsteuer („Finanztransaktionssteuer“, Tobin-Steuer), sowie das anstehende Platzen der Bundesregierung und der Rauswurf der einzigen FDP-Ministerin (mitsamt irrelevanter Witze wie Philipp Rösler) ergeben einen Zusammenhang.

Ein Sieg der deutschen Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-Hürde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei Rechtsgültigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropäischen „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „Europäischen Union“ ist.

Die Entscheidung im Zweiten Senat fällt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begründen in einer abweichenden Meinung, warum sie für die Beibehaltung der 5-Prozent-Hürde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser Begründung eine veritable Blamage.

Eindrücke vom Pilotverfahren in Karlsruhe

Wir waren gestern zum zweiten Mal mit Unser Politikblog als angemeldete Journalisten bei einer mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben einiges an Material (handschriftliche Aufzeichnungen sowie Interviews, darunter mit Dr. Gauweiler und Prof. Hankel), was noch aufbearbeitet werden muss und ein bißchen dauern dürfte. Leider konnten wir gestern abend das verabredete Gespräch mit Jens Blecker von Infokriegernews nicht führen, denn es war eine Marathonverhandlung bis ca. 18.00 Uhr, und danach haben wir noch 3 weitere Interviews geführt, sodass wir erst ca. 19.30 Uhr aus dem Gebäude kamen und dann unsere Heimreise von Karlsruhe nach Wuppertal antreten mussten.

„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe für die Griechenland-Gläubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe. Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulärer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro für die Finanzgläubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas Voßkuhle (mittlerweile Präsident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern für Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite…