CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.

„Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr!“

Deutschland gehöre zu einer kleinen Minderheit von UN-Staaten, die Minderjährige immer noch für das Militär rekrutieren. „Damit steht die Bundesregierung in Widerspruch zu ihrem Schutzauftrag gegenüber Minderjährigen und macht sich bei der internationalen Ächtung des Einsatzes von Kindersoldaten unglaubwürdig“, hob Ingenleuf hervor. Auch Deutschland müsse sich bei der Rekrutierung von Soldaten endlich an den internationalen „18-Jahres-Standard“ halten.

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Zwei Zinken einer Gabel

„Oder, wie Justizminister Jeff Sessions es ausdrückte: ‚Wenn Sie ein Kind schmuggeln, dann werden wir Sie strafrechtlich verfolgen und dieses Kind wird von Ihnen getrennt, wie es das Gesetz verlangt.'“

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