Dem Versuch der bis heute durch das Bundesverfassungsgericht gedeckten Geheimpolizei Bundeskriminalamt und ihrer Presse auch noch eine Auferstehung der „Roten Armee Fraktion“ zu verkünden, muss Widerspruch oder Unterwerfung folgen. Und Schweigen heisst Unterwerfung.
Das Bundeskriminalamt bekam, trotz aller Warnungen nach BKA-Verhören in Folterkellern von Guantanamo und in Syrien, durch das Ende 2008 mit einer Stimme Mehrheit durch den Bundesrat gepeitschte BKA-Gesetz die Befugnisse einer Geheimpolizei. Seit damals baut das BKA diese Machtfülle aus, während das Bundesverfassungsgericht der Geheimpolizei bis heute den Rücken freihält, indem es nun schon seit über sieben Jahren die Verfassungsklage vom ehemaligen Innenminister Gerhart Baum verschleppt. U.a. sicherte sich das BKA über das Internetsperren-Gesetz den Zugang zur Schatztruhe der nach Beginn des weltweiten Terrorkrieges in 2001 aufgebauten Infrastruktur der Totalüberwachung, die per Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung bei allen großen Providern eingebauten Kopiereinrichtungen des geheimdienstlichen Komplexes. Diesen Fuß in der Tür bei den Providern nahm die Geheimpolizei nie mehr heraus, obwohl das Internetsperren-Gesetz später formal „nicht umgesetzt“ wurde und auf Druck der damalige Regierungspartei FDP wieder aufgehoben wurde. Das BKA tat dies mit der Begründung von angeblich offen zugänglich im World Wide Web vorhandenen schwerstkriminellen Inhalten („Kinderpornografie“). Der für die Bekämpfung von Kinderpornografie zuständige leitende Kriminaldirektor des „Bundeskriminalamtes“ konsumierte diese selbst und befand sich auf der gleichen Kundenliste eines kanadischen Anbieters wie der langjährige Vorsitzende von Innenausschuss und NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Sebastian Edathy. In Edathys Amtszeit als Vorsitzender des Innenausschusses war von SPD, CDU und CSU das BKA-Gesetz in Bundesrat und Bundestag beschlossen worden. „RAF-Rentner im Anflug? Wer dem BKA glaubt, ist selber schuld.“ weiterlesen