RAF-Rentner im Anflug? Wer dem BKA glaubt, ist selber schuld.

Dem Versuch der bis heute durch das Bundesverfassungsgericht gedeckten Geheimpolizei Bundeskriminalamt und ihrer Presse auch noch eine Auferstehung der „Roten Armee Fraktion“ zu verkünden, muss Widerspruch oder Unterwerfung folgen. Und Schweigen heisst Unterwerfung.

Das Bundeskriminalamt bekam, trotz aller Warnungen nach BKA-Verhören in Folterkellern von Guantanamo und in Syrien, durch das Ende 2008 mit einer Stimme Mehrheit durch den Bundesrat gepeitschte BKA-Gesetz die Befugnisse einer Geheimpolizei. Seit damals baut das BKA diese Machtfülle aus, während das Bundesverfassungsgericht der Geheimpolizei bis heute den Rücken freihält, indem es nun schon seit über sieben Jahren die Verfassungsklage vom ehemaligen Innenminister Gerhart Baum verschleppt. U.a. sicherte sich das BKA über das Internetsperren-Gesetz den Zugang zur Schatztruhe der nach Beginn des weltweiten Terrorkrieges in 2001 aufgebauten Infrastruktur der Totalüberwachung, die per Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung bei allen großen Providern eingebauten Kopiereinrichtungen des geheimdienstlichen Komplexes. Diesen Fuß in der Tür bei den Providern nahm die Geheimpolizei nie mehr heraus, obwohl das Internetsperren-Gesetz später formal „nicht umgesetzt“ wurde und auf Druck der damalige Regierungspartei FDP wieder aufgehoben wurde. Das BKA tat dies mit der Begründung von angeblich offen zugänglich im World Wide Web vorhandenen schwerstkriminellen Inhalten („Kinderpornografie“). Der für die Bekämpfung von Kinderpornografie zuständige leitende Kriminaldirektor des „Bundeskriminalamtes“ konsumierte diese selbst und befand sich auf der gleichen Kundenliste eines kanadischen Anbieters wie der langjährige Vorsitzende von Innenausschuss und NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Sebastian Edathy. In Edathys Amtszeit als Vorsitzender des Innenausschusses war von SPD, CDU und CSU das BKA-Gesetz in Bundesrat und Bundestag beschlossen worden. „RAF-Rentner im Anflug? Wer dem BKA glaubt, ist selber schuld.“ weiterlesen

STAATSAFFÄRE: Edathy lud noch im November 2013 strafbare Kinderpornografie über Bundestag-Server auf Laptop

In der Affäre um ex-Bundestagsabgeordneten Edathy und das Bundeskriminalamt werden nicht nur Fragen an Parlamentspräsident Norbert Lammert laut. Auch stellt sich die Frage: Wer darf das Parlament „überwachen“? Und wer tut das?

Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen in einem – von „Süddeutscher Zeitung“ und „Norddeutschen Rundfunk“ bewusst unklar und interpretierbar zitierten – Bericht feststellt, hat der ehemalige Vorsitzende vom Bundestags-Innenausschuss, sowie vom Untersuchungssauschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“, Sebastian Edathy („Sozialdemokratische Partei Deutschlands), „in mehreren Fällen strafbares kinderpornografisches Material über das Internet aufgerufen“.

Noch im November 2013 lud sich Edathy demnach „mindestens 21 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts“ auf sein persönliches Laptop. Dies belegen laut dem L.K.A. Niedersachsen „Computer-Verbindungsdaten vom Fileserver des Deutschen Bundestags“. „STAATSAFFÄRE: Edathy lud noch im November 2013 strafbare Kinderpornografie über Bundestag-Server auf Laptop“ weiterlesen

N.S.U. und Kinderpornografie: den Namen des Kriminaldirektors bitte!

Wer war der pädophile B.K.A.-Beamte, der zusammen mit MdB Edathy auf der Kundenliste des kanadischen Kinderporno-Händlers stand?
Gibt es einen Zusammenhang mit dem Verlauf der Ermittlungen zu dem am 12. November 2011 so plötzlich entdeckten „Nationalsozialistischen Untergrund“ N.S.U., dem ein Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von MdB Edathy folgte?

Am 1.12.2011 wurde von der ARD auf Phoenix die Sendung „Vor Ort: Deutscher Bundestag“ ab 8.45 Uhr ausgegestrahlt. Schwerpunkte der Bundestagsdebatte an diesem Tag waren:

– zweite und dritte Lesung zur Gesundheitlichen Versorgung, Rechte von Menschen mit Behinderung
– NATO-Operation Active Endeavour
– Rechte Gewalt seit 1990
– EU-Operation Atalanta
– Private Sicherheits- und Militärunternehmen
– EU-Operation ALTHEA
– Aktuelle Stunde zur Weltklimakonferenz in Durban
– Optimierung der Geldwäscheprävention
– Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
– Tag des Barrierefreien Tourismus auf der ITB
– Beziehungen der EU zu Kuba
– Finanzrahmen der EU 2014-2020

Um 10.30 Uhr und 17.45 Uhr wurde live aus Karlsruhe die Erklärungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts zum Stand der Ermittlungen in der rechtsradikalen Szene und gegen die Terrorvereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ mit Harald Range (Generalbundesanwalt), Jörg Ziercke (Präsident des Bundeskriminalamt), Rainer Griesbaum (Bundesanwalt) und Otmar Soukup (Leitender Kriminaldirektor) zugeschaltet.

Letzterer verfasste als Mitautor die im Jahr 1994 in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ veröffentlichte Abhandlung „Identitätsänderung“, Anfertigung und Verwendung von „Tarnpapieren“: Möglichkeiten der Strafverfolgungsorgane zum Schutz gefährdeter Zeugen vor kriminellen Organisationen. „N.S.U. und Kinderpornografie: den Namen des Kriminaldirektors bitte!“ weiterlesen

STAATSAFFÄRE: Was Regierung, Parteien und Bundeskriminalamt zu verbergen haben

Justizminister Heiko Maas will abwarten, bis die Edathy-Affäre aufgeklärt ist. Kein Problem.

Zusammenfassung

Das Bundeskriminalamt (B.K.A.) wird von kanadischen Behörden in 2011 mit der Nase in die Kinderpornografie eines ihrer pädophilen Spitzenbeamten gestoßen, mitsamt der des hochrangigen Partei-Funktionärs und Abgeordneten Sebastian Edathy. Dessen Name steht neben dem Namen des hochrangigen B.K.A.-Funktionärs auf der gleichen „Kundenliste“, die just in der Abteilung eben dieses B.K.A.-Beamten reinrauscht. Das Bundeskriminalamt, nicht einmal die zuständige Ermittlungsbehörde für Verfahren wegen Kinderpornografie, leitet diese Namensliste zwei Jahre lang nicht an die Länderpolizeien weiter, weil es nach eigenen Angaben dafür so überarbeitet ist, dass die eingesetzten Beamten schon psychologische Hilfe benötigen. Es bemerkt nach eigenen Angaben bereits im Januar 2012 den Namen des eigenen hochrangigen Funktionärs auf der Liste, aber nicht den von MdB Edathy, volle zwei Jahre nicht, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes unterschreiben am 24. Januar 2014 diesbezüglich eine dienstliche Erklärung. Erst als das B.K.A. die Namensliste am 15. Oktober 2013 schließlich an die zuständigen Länderpolizeien weiterleitet (oder weiterleiten muss), bekommt die höchstrangige Polizeibehörde Deutschlands noch am gleichen Tag einen Rückruf aus der Polizeiinspektion Nienburg, wo man innerhalb von Stunden bemerkt was das B.K.A. zwei Jahre lang nicht begriffen haben will.

Von allen anderen Kleinigkeiten mal abgesehen (mutmaßliche Weitergabe von Dienstgeheimnissen des geschäftsführenden Innenministers Hans-Peter Friedrich an den S.P.D.-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, legendäres Nichtgespräch von S.P.D.-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann und B.K.A.-Präsident Jörg Ziercke, der Brief einer Staatsanwaltschaft der nach fünf Tagen geöffnet den Bundestag erreicht, etc), was passiert dann?

Der Justizminister Heiko Maas („Sozialdemokratische Partei Deutschlands“) stellt sich hinter „die Sicherheitsbehörden“.

„Jetzt müsse abgewartet werden, bis alles aufgeklärt sei“

Na dann wollen wir mal.

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STAATSAFFÄRE: Die brisante Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover

Fall Edathy +++ B.K.A. seit 2012 von Strafverfahren in Kanada informiert +++ Bereits vor oder im Oktober 2013 „Hunderte, Tausende Datensätze“ über das Bundeskriminalamt „flächendeckend über Deutschland“ versendet +++ Staatsanwaltschaft Hannover bekam erst am 5. November 2013 Verfahrensakte +++ Edathy-Anwalt Noll meldete sich bereits am 28. November bei Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verfahren bezüglich Kinderpornografie, meldete sich schon vorher bei der Staatsanwaltschaft Berlin +++ Edathy-Anwalt Noll am 22. Januar 2014: Filme seines Mandanten seien keine Kinderpornografie, „sein Mandant besitze sie auch nicht mehr“ +++ Zwei Tage nach Versendung der Anzeige der Staatsanwaltschaft zum Bundestagspräsidenten melden „Medien“, Edathy sei am Vortag zurückgetreten, Schriftstück trifft erst nach über fünf Tagen beim Bundestagspräsidenten ein +++

In der Staatsaffäre um den ehemaligen langjährigen Bundestagsabgeordneten der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ Sebastian Edathy, von 2005-2009 Vorsitzender vom Bundestagsausschuss für Inneres, danach im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, sowie Mitglied der 2008 von Frank-Walter Steinmeier und Peer Steinbrück gegründeten „Netzwerker“ in der S.P.D., gab die Staatsanwaltschaft Hannover gestern  eine Pressekonferenz, deren Inhalt in der berühmten „breiten Öffentlichkeit“ und ihrer superbreiten Presse ganz offensichtlich noch nicht vollständig eingeschlagen hat.

Da wird Ihnen doch glatt geholfen, meine Damen und Herren. „STAATSAFFÄRE: Die brisante Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover“ weiterlesen

Kinderpornografie im Internet: Immunität für australische Parlamentarier

Gespeicherte Aufrufe von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten von Computern der Regierung: IDs der User werden nicht identifiziert und keine Strafverfahren eingeleitet.

Das Parlament von New South Wales (Neusüdwales) in der Macquarie Street in Sydney – einem Bundesstaat im Osten Australiens, in dem sich auch Canberra mit dem Regierungssitz Australiens befindet – wird laut Sydney Morning Herald vom 17.Dezember 2010 gegen Mitarbeiter oder Abgeordnete keine Disziplinarmassnahmen oder gar eine Identifizierung vornehmen, die unter Verwendung des parlamentarischen Computersystems Webseiten mit Kinder- und Jugendpornografie aufgerufen haben. „Kinderpornografie im Internet: Immunität für australische Parlamentarier“ weiterlesen

BVerwG: Dienstentlassung zweier Beamter wegen Kinderpornografie-Besitz weiterhin unklar

Ein Lehrer aus Hamburg und ein Zöllner, beide Beamte im Staatsdienst, wurden – unabhängig voneinander – wegen des Besitzes von Fotos mit Kinderpornografie auf ihrem persönlichen Computer verurteilt.

Es wurde gegen die Beamten Strafanzeige gestellt und in einem Strafgerichtsprozess wurden diese zu Geldbußen verurteilt. „BVerwG: Dienstentlassung zweier Beamter wegen Kinderpornografie-Besitz weiterhin unklar“ weiterlesen

Internetsperren: Die Polizeibehörden BKA und BDK sind ein Haufen Lügner und Betrüger, die ihren Job nicht machen wollen

In einer unsäglichen Farce beschloß im Frühjahr 2009 die „große Koalition“ von SPD, CDU und CSU das sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“. Es war ein Zugangskontrollgesetz, das in den Zugang von 82 Millionen zum Weltinformationsnetz hineinschüffeln und es unter Kontrolle der Obrigkeit bringen wollte.

Alibi für SPD, CDU und CSU, sowie die Polizei- und Spionagebehörden der Regierung: angeblich frei im „Word Wide Web“ des Internets zugängliche hochkriminelle Inhalte („Kinderpornografie“). Diese, so die Exekutive, könnten von sämtlichen Nutzern des Internets theoretisch angeklickt und „genutzt“ werden. Ergo müsse man jeden einzelnen Nutzer des Internets überwachen, ob er nicht etwa so eine Webseite ansurfe. Und zu diesem Zwecke wiederum müsse man leider unbedingt einen, oder auch zwei Füße in die Tür und anschliessend unter die Decke der Internetprovider bekommen. „Internetsperren: Die Polizeibehörden BKA und BDK sind ein Haufen Lügner und Betrüger, die ihren Job nicht machen wollen“ weiterlesen