BAYER erhält Frist-Verlängerung bis zum 2. November

Nach den Vorstellungen BAYERs soll über die Rechtsmäßigkeit dieser Ansprüche kein Gericht mehr urteilen, sondern ein Wissenschaftsgremium. Diesem hat das Unternehmen die Aufgabe zugedacht zu entscheiden, ob das Pestizid Lymphdrüsen-Krebs zu verursachen vermag und deshalb Zahlungen zu leisten sind. Aber der Versuch, den Leidtragenden den Rechtsweg zu verbauen, fand nicht die Zustimmung Chhabrias. Er stellte die Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags in Frage und schickte den Konzern erneut in Klausur.

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Los Angeles verklagt BAYER-Tochter

Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den giftigsten Hervorbringungen der Chlorchemie. Die vor allem von BAYER und MONSANTO in Umlauf gebrachten gefährlichen „Alleskönner“ kamen bis zu ihrem vollständigen Verbot, das in den USA 1979 und in der Bundesrepublik erst 1989 erfolgte, in Elektrogeräten, Fugendichtungsmassen, Farben, Ölen, Lacken und Bodenbelägen zum Einsatz. Wegen ihrer stabilen chemischen Struktur baut sich PCB in der Umwelt nur langsam ab. Darum gehen von dem Stoff bis heute Gefahren aus, was auch in der Bundesrepublik aufwendige Maßnahmen nötig macht.

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