„Art und Weise des Einsatzes der Wasserwerfer war rechtswidrig“
Stuttgart, 28. Oktober 2010: Die vier am schwersten verletzten Demonstranten der friedlichen Demo am 30.09.2010 reichten heute eine Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart ein. Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit des Polizei-Einsatzes am „Schwarzen Donnerstag“ feststellen zu lassen. Zeitgleich mit der Eröffnung eines Untersuchungsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg wird somit das Verwaltungsgericht Stuttgart, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes prüfen. „Verletzte verklagen Land wegen Polizeieinsatz am 30.9.“ weiterlesen