Die Neuauflage der Rüstungsexportrichtlinien
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die aus dem Jahr 2000 stammenden „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ bis Ende 2018 zu aktualisieren. Auf den ersten Blick suggerierte die betreffende Passage, es gehe darum, die Richtlinien restriktiver zu gestalten. Näher betrachtet war darin aber – augenscheinlich bewusst – lediglich die Rede davon, man beabsichtige die Ausfuhrbestimmungen zu „schärfen“. Tunlichst wurde es vermieden, von einer „Verschärfung“ zu sprechen, wodurch der Rücken für Veränderungen in alle denkbaren Richtungen frei blieb [1]. „Europäischer Türöffner“ weiterlesen