Europäischer Türöffner

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die aus dem Jahr 2000 stammenden „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ bis Ende 2018 zu aktualisieren. Auf den ersten Blick suggerierte die betreffende Passage, es gehe darum, die Richtlinien restriktiver zu gestalten. Näher betrachtet war darin aber – augenscheinlich bewusst – lediglich die Rede davon, man beabsichtige die Ausfuhrbestimmungen zu „schärfen“. Tunlichst wurde es vermieden, von einer „Verschärfung“ zu sprechen, wodurch der Rücken für Veränderungen in alle denkbaren Richtungen frei blieb.

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(Tarn-)Grüne Förderung von Sprunginnovationen

Am 29.8.2018 berichteten gleichzeitig einerseits das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Kabinettsbeschluss zur Gründung einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ und andererseits das Innen- und Verteidigungsministerium über die Gründung einer „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“. Die Eckpunkte der Agentur für Sprunginnovationen unterstreicht zwar einerseits, „dass die im Koalitionsvertrag verankerte Agentur für Innovation in der Cybersicherheit für das Themenfeld der Cybersicherheit in Bezug auf die Äußere und Innere Sicherheit und die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen für den zivilen Anwendungsbereich zuständig ist“ (wobei bereits hier ein seltsamer Begriff des „Zivilen“ in der Abgrenzung von der Inneren Sicherheit zum Ausdruck kommt). Zugleich wird jedoch von Zusammenarbeit und Synergien zwischen beiden Agenturen ausgegangen, weshalb u.a. „eine gegenseitige Entsendung von Vertretern in die Agenturgremien … zur Abstimmung der Arbeitsprogramme“ und „gegenseitige Beauftragungen bei agenturübergreifenden Themen“ vorgesehen sind.

Atomwaffenverbot wird ausgeklammert – Stillstand bei Abrüstung und Rüstungskontrolle

Laut Medienmeldungen steht im Koalitionsvertrag: „Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der Nato eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben.“ Weiter heißt es: „Erfolgreiche Abrüstungsgespräche schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen.“

Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?

Im Juni 2017 hatte die SPD-Fraktion die Unterzeichnung des Kampfdrohnen-Leasingvertrags jedoch entschieden abgelehnt. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag nicht unterzeichnen würde, weil die „gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit“ ein Teil des Vertrags sei. Die im Vertrag enthaltenen technischen und Sicherheitsdetails unterlagen dem israelischen Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden. „In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert“, sagte Arnold damals. „Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig.“