Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?

Im Juni 2017 hatte die SPD-Fraktion die Unterzeichnung des Kampfdrohnen-Leasingvertrags jedoch entschieden abgelehnt. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag nicht unterzeichnen würde, weil die „gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit“ ein Teil des Vertrags sei. Die im Vertrag enthaltenen technischen und Sicherheitsdetails unterlagen dem israelischen Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden. „In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert“, sagte Arnold damals. „Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig.“

Koalition gegen den Frieden!

Pflichtschuldig haben SPD und CDU/CSU einen Koalitionsvertrag gegen den Frieden und für Krieg und Aufrüstung auf den Weg gebracht – und genau dies wird von ihnen quasi wörtlich auch noch so formuliert: „Wir stärken unsere Bundeswehr und die europäische Verteidigungsstruktur: Mehr Personal, beste Ausbildung und moderne Ausstattung bei der Bundeswehr durch einen höheren Verteidigungsetat. Ausbau der europäischen Verteidigungsunion mit PESCO, europäischem Verteidigungsfonds und weiteren Schritten auf dem Weg zur ‚Armee der Europäer‘.“

Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die SPD-Mitglieder dem Koalitionsvertrag die Zustimmung bei der anstehenden Abstimmung verweigern, auch wenn die allermeisten es, sollte es dazu kommen, aller Wahrscheinlichkeit nicht aus friedenspolitischen Motiven tun werden.

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