Schreiben an den SWR wegen dessen Berichterstattung über die Demonstration in Koblenz vom 9. Mai 2020

Autor: Norman Reim

Sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Sonntag bin ich sehr über Ihre Berichterstattung über die Demo gegen die Coronaeinschränkungen in Koblenz erschrocken.

Ich war mit Freunden und Kollegen auf dieser Demo, die ich allesamt eher dem linksintellektuellen Spektrum zuordnen würde, darunter Ärzte, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter. „Schreiben an den SWR wegen dessen Berichterstattung über die Demonstration in Koblenz vom 9. Mai 2020“ weiterlesen

Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt

Pressemitteilung der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) vom 26.09.2019

Friedensaktivist*innen vor Gericht

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW zeigt sich am heutigen internationalen Tag der nuklearen Abrüstung enttäuscht über das Urteil des Landgerichts Koblenz. Vier Friedensaktivist*innen wurden gestern in der Berufungsverhandlung wegen Hausfriedensbruch zu je 30 Tagessätzen verurteilt, weil sie im September 2016 die Startbahn des Atomwaffenlagers Büchel besetzt haben. Vor Gericht standen Karen, Studentin der Forstwissenschaft; Katja Tempel, Hebamme; David Haase, Politik- und Geschichtsstudent und Ernst-Ludwig Iskenius, IPPNW-Mitglied. „Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt“ weiterlesen

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Pressemitteilung von „Büchel atomwaffenfrei“ vom 11.Februar 2015

Atomwaffenkritischer Aufruf zum Geheimnisverrat durfte nicht verboten werden

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB). „Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ weiterlesen

Werden Scharfschützen der inszenierten „Maidan-Proteste“ von Bundeswehr nach Berlin ausgeflogen?

Zivile „Kiew-Opfer“ werden in abgeschirmten Bereichen in deutsche Bundeswehr-Krankenhäuser zur Behandlung verlegt. Transport in die hiesigen Hotspots des militärischen Elitetruppen- und Spionagekomplexes.

Am 5. März 2014 wurde die Erklärung des estnischen Aussenministers Urmas Paet bekannt, mit der dieser seine Empörung über die Veröffentlichung seines aufgezeichneten Telefonats über Festnetzleitung mit der Aussenbeauftragten der Europäischen Union, Catherine Ashton äusserte. Ein wesentlicher Aspekt des Inhaltes war die Feststellung der ukrainischen Professorin Olga Bogomolez, dass die Schusswunden der Verletzten der Maidan-Proteste auf beiden Seiten von ein und denselben Scharfschützen abgegeben wurden, so Paet. Nach der Veröffentlichung des Gespräches zog die Ärztin ihre Aussage zurück und korrigierte dahingehend, dass sie nicht die Opfer auf beiden Seiten gemeint habe. „Werden Scharfschützen der inszenierten „Maidan-Proteste“ von Bundeswehr nach Berlin ausgeflogen?“ weiterlesen