VG Berlin – Polizei ging rechtswidrig gegen Kletteraktivistin vor
Die Polizei schien der Auffassung zu sein, sie dürfe Grundrechte nach Gusto einschränken, wenn sie zum Schluss komme, eine Handlung sei nicht „normal“. Es gibt jedoch kein Gesetz, dass das Demonstrieren in luftiger Höhe untersagt und ein „Sich horizontal Bewegen“ vorschreibt.
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