Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren vom 17. Januar 2017
Das Bundesverfassungsgericht hat es in der vergangenen Woche abgelehnt, das nordrhein-westfälische Rohrleitungsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Eine entsprechende Richter-Vorlage zu dem Paragrafen-Werk, das den von der BAYER-Tochter COVESTRO verantworteten Bau einer Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Standorten Dormagen und Krefeld regelt, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. „Er begründet die angenommene Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nur unzureichend“, urteilte die 2. Kammer des Ersten Senats über den Antrag. „Bundesverfassungsgericht will Pipeline-Gesetz nicht prüfen: Krasse Fehlentscheidung“ weiterlesen