IPPNW unterstützt Kampagne für Zivilklauseln an deutschen Hochschulen

Letzte Woche wurde bekannt, dass das Pentagon, welches aktuell einen Krieg gegen den Iran vorbereitet, zahlreiche Forschungsaufträge an deutsche Hochschulen vergibt. In den letzten zehn Jahren flossen US-amerikanischen Quellen zufolge mehr als 20 Millionen US-Dollar an deutsche Universitäten – die LMU München kassierte allein 3,7 Millionen US-Dollar, aber auch die TU Darmstadt und die RWTH Aachen erhielten jeweils mehr als 1 Million US-Dollar.

Monsanto-Listen

Die PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD hat im Jahr 2016 für die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO ein ausführliches Lagebild über das politische Frankreich erstellt. Dabei wurden auch Geheimdienst-Methoden nicht gescheut. Das Beratungsunternehmen legte ein umfangreiches Dossier mit den Namen von 200 JournalistInnen, PolitikerInnen, Verbands- und NGO-VertreterInnen sowie WissenschaftlerInnen mitsamt Kontakt-Daten und Hobbys an. Minutiös verzeichnete es die Haltung der Betreffenden zu Themen wie „Landwirtschaft“, „Ernährung“, „Umwelt“, „Gentechnik“, „Gesundheit“ und „Pestiziden“.

Im Zentrum der Aktivitäten von FLEISHMAN HILLARD und PUBLICIS als der zweiten an der Operation beteiligten Agentur stand Glyphosat. Die Illegalität der Praktik steht außer Frage: Das französische Gesetz untersagt es nämlich, politische Meinungen von Menschen ohne Zustimmung der Betreffenden in Datenbanken einzuspeisen. Der Konzern hat also Rechtsbrüche in Auftrag gegeben. Und das nicht nur in Frankreich, sondern in gleich sieben Ländern. Auch in Deutschland.

Los Angeles verklagt BAYER-Tochter

Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den giftigsten Hervorbringungen der Chlorchemie. Die vor allem von BAYER und MONSANTO in Umlauf gebrachten gefährlichen „Alleskönner“ kamen bis zu ihrem vollständigen Verbot, das in den USA 1979 und in der Bundesrepublik erst 1989 erfolgte, in Elektrogeräten, Fugendichtungsmassen, Farben, Ölen, Lacken und Bodenbelägen zum Einsatz. Wegen ihrer stabilen chemischen Struktur baut sich PCB in der Umwelt nur langsam ab. Darum gehen von dem Stoff bis heute Gefahren aus, was auch in der Bundesrepublik aufwendige Maßnahmen nötig macht.

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CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.

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