Grundgesetz schützt korrupten Bundestag?
Der Grund dafür ist ganz einfach, wie es noch einmal in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 8.Dezember zu diesem Thema aufgezeigt wird: Sie fürchten, vor den deutschen Kadi gezogen zu werden, wenn sie bei Inkrafttreten der U.N.O.-Konvention nicht von ihren korrupten Handlungen absehen, die ihnen in Form von schmackhaften “giveaway” für ihr lobbyhaftes Entgegenkommen bei abstimmender Einflussnahme in allen Grössenordnungen dargeboten werden. Als krönenden Abschluss ihrer politischen Laufbahn erwartet den einen oder anderen ein für das Entgegenkommen ein lukratives Pöstchen in der Wirtschaft.
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