AGDF und EAK: Keine Konzerte der Bundeswehr in Kirchen

Wenn die Bundeswehr Konzerte in Kirchen durchführe, werbe sie damit zugleich auch für ihr militärgestütztes Sicherheitskonzept, befürchten die beiden Friedensverbände. „Sie nutzt dabei die besondere Ausstrahlung und Prägung des Kirchenraumes für ihre Öffentlichkeitsarbeit und bedient sich des positiven Ansehens der Kirche in weiten Teilen der Bevölkerung“, kritisiert Münchow. Auch vermuten AGDF und EAK in solchen Konzerten darin eine Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung für die Bundeswehr angesichts der zunehmend problematischen Personalsituation bei den Streitkräften.

Hermann Stöhr: Vor 75 Jahren wegen Kriegsdienstverweigerung hingerichtet

Der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) erinnern an Hermann Stöhr, der vor 75 Jahren am 21. Juni 1940 hingerichtet wurde, weil er aus Gewissensgründen den Wehrdienst abgelehnt hatte. Er ist der einzige bekannte evangelische Christ, der als Kriegsdienstverweigerer vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt wurde.

BVerwG-Urteil unterstützt Bundeswehrärzte, die sich weigern zu schiessen oder erschossen zu werden

Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst) ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute auf die Klagen von zwei Sanitätsoffizieren und Soldaten auf Zeit entschieden.

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