BVerwG-Urteil unterstützt Bundeswehrärzte, die sich weigern zu schiessen oder erschossen zu werden

Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst) ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute auf die Klagen von zwei Sanitätsoffizieren und Soldaten auf Zeit entschieden.

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