Nach der Hessen-Wahl: Alles macht einfach weiter wie bisher

Bouffier: Ministerpräsident. Merkel: Kanzlerin. Rest: Schnauze halten, weitermachen! Eine Analyse zur weiteren Entwicklung rund um die schwer angeschlagene Bundesregierung fällt selbst kurz nach den ersten Prognosen in Hessen nicht weiter schwer. Diese macht mit ihrer Ewigen Kanzlerin Merkel und ihren mehr und mehr schrumpfenden Parteien „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ einfach weiter wie bisher. Das machten bereits die kurz nach 18 Uhr umgehend abgesonderten Luftblasen der Partei-Generäle Lars Klingbeil und Annegret Kramp-Karrenbauer deutlich. Und in Hessen grinst und knurrt Volker Bouffier weiter in die Kamera und spielt Ministerpräsident. Das war‘s.

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Warum dieser Mann in den Landtag von Baden-Württemberg muss

Hannes Rockenbauch wird nicht nur die Landtagswahl in Baden-Württemberg entscheiden, sondern auch die Zusammensetzung der nächsten Landesregierung. Dieses wiederum wird sich auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und, so oder so, auf die Bundesregierung auswirken. Und wie die sich auswirkt, darüber flucht nicht nur der halbe Kontinent, sondern morgen die ganze Welt, wenn Sie, liebe Baden-WürttembergerInnen jetzt nicht die Banane aus dem Auge nehmen und mit der größten Macht auf dem Planeten Erde brechen: der Gewohnheit.

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen.

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