Rundfunkgebühren für Computer ohne TV- oder Radio-Karte in Österreich vom Tisch
Die Entscheidung des VwGH ist von weittragender Bedeutung. Sie stellt klar, dass ein Computer, der nur über einen Internetanschluss verfügt, kein Rundfunkempfangsgerät ist, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind. Notebooks, die lediglich aus dem Internet gestreamtes Fernsehprogramm empfangen, sind keine Rundfunkempfangseinrichtigungen und damit nicht GIS-pflichtig.
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