Die Beschwerde gegen die Durchsuchung des Gebäudes von Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie im März 2011 war erfolgreich. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hat in einem Beschluss vom 20. Mai 2011 festgestellt, dass der richterliche Beschluss zur Hausdurchsuchung rechtswidrig war.
Am frühen Morgen des 10. März 2011 war der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb durch eine Durchsuchung des vereinseigenen Gebäudes in Gammertingen (Kreis Sigmaringen) und die Beschlagnahme von PCs und Schriftstücken überrascht worden. „Hausdurchsuchung bei Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. nach Protest gegen „Bundeswehrpatenschaft“ war rechtswidrig“ weiterlesen