NATO-Staaten führen verdeckten Krieg in Mali

Neben den USA und Frankreich sind auch die beiden anderen Mitglieder der NATO-Quad, Deutschland und das Vereinigte Königreich, in den Krieg in Mali und im benachbarten Niger involviert. Berlin hat kürzlich angekündigt, seine militärische Ausbildungsmission in Mali zu erweitern, seine Truppenstärke dort zu erhöhen und ein Militärkrankenhaus einzurichten. Außerdem hat Berlin den nigrischen Streitkräften fünfzehn gepanzerte Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und wird 100 Ausbilder in das Land schicken, um minenresistente, hinterhaltgeschützte Mannschaften auszubilden. Deutsche Marinekommandos bilden Nigers Spezialkräfte aus und die Luftwaffe hat im Rahmen der MINUSMA-Operation in Mali einen Luftwaffenstützpunkt im Land.

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Frankreich und der Libyen-Konflikt

Vor gut neun Jahren, im Februar 2011, begannen im Zuge einer Protestwelle, welche sich in nahezu allen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas ausbreitete, auch in Libyen Proteste. Anders als in den meisten anderen Ländern wandelten sich diese binnen weniger Tage zu einem gewaltsamen Bürgerkrieg, woraufhin bereits im März 2011 sehr schnell und fasst überstürzt eine Intervention der NATO, maßgeblich vorangetrieben durch Frankreich, in Libyen folgte. Der NATO-Einsatz gipfelt im Oktober 2011 im Tod von Libyens 40-jährigem Herrscher Muammar al-Gaddafi, woraufhin er wenige Tage später endete, ansonsten aber hat die NATO-Intervention in Libyen einen Trümmerhaufen hinterlassen.

Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum…