„Opposition“ zu AWACS-Krieg in Syrien und Irak: Entscheidung über Verfassungsklage irgendwann im Januar

Nach dem Motto „Opposition ist Mist, lasst das die Anderen machen“ versuchen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“ weiter Zeit zu schinden und der Regierung im verfassungswidrigen Krieg in Syrien und Irak den Rücken freizuhalten. Schon im Juli drängten wir uns dieser Flitzpiepe Alexander Neu und dem Rest dieses nur 22 von 52 Wochen im Jahr überhaupt tagungsfähigen Verteidigungssausschusses auf. Uns war völlig klar,  worauf das wieder mal alles hinaus läuft.

Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen.

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