Nomenklatura akzeptiert Verfassung: Volksabstimmung vor neuem EU-Vertrag

Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der ehemalige Präsident von Republik und Verfassungsgericht Roman Herzog, der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle und der SPD-Bundesvorsitzende der SPD Sigmar Gabriel konstatieren die verfassungsgemäß zwingende Notwendigkeit einer Volksabstimmung in Deutschland zum geplanten neuen EU-Vertrag und einer weiteren Machtverschiebung hin zur neunzehn Jahre alten „Europäischen Union“.

Dazu ein kleines Essay.

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