Erfurt/Jena: Klage gegen die Universität Jena eingereicht

Seit Jahren wird mittels studentischer Hilfskräfte der Tarifvertrag der Länder (TV-L) massiv unterlaufen. Im §1 c des TV-L werden studentische Hilfskräfte aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen. Ein Ausschluss, welcher sich auf wissenschaftliche Tätigkeiten beschränkt, aber in der Praxis dazu führt, dass fast jede*r an den Hochschulen arbeitende Studierende als studentische Hilfskraft angestellt wird und einen verminderten Stundenlohn bekommt.

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