Erfurt/Jena: Klage gegen die Universität Jena eingereicht

Seit Jahren wird mittels studentischer Hilfskräfte der Tarifvertrag der Länder (TV-L) massiv unterlaufen. Im §1 c des TV-L werden studentische Hilfskräfte aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen. Ein Ausschluss, welcher sich auf wissenschaftliche Tätigkeiten beschränkt, aber in der Praxis dazu führt, dass fast jede*r an den Hochschulen arbeitende Studierende als studentische Hilfskraft angestellt wird und einen verminderten Stundenlohn bekommt.

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Ergebnis von SPD und Hartz IV-Gesetzen: Niedriglöhne in zehn Jahren um ein Fünftel gesunken

Was die Verrätermaschine SPD in elf Jahren Regierungsbeteiligung hinbekommen hat, wird heute durch die Vorabveröffentlichung einer Studie des „Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung“ (DIW) in der „Berliner Zeitung“ deutlich. Der Bock DIW sieht sich ernüchtert im Garten Deutschland um und sagt, „Ja, was ist denn das…?“.

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