DROHNEN ÜBER ALLES: Ermächtigungsgrundlage für das Verkehrsministerium in 60 Sekunden

Wie unser Parlament den Einsatz von aus dem In- und Ausland gesteuerten Flugrobotern über Deutschland durchwinkt.

Am 26. Januar, gut eingepackt zwischen nochmal Hunderten von Milliarden Steuergelder an Garantieleistungen für das Banken-System durch Reinstallation der Soffin-Behörde, sowie endlosen Beschwerden der Linkspartei-Abgeordneten über die Überwachung durch Geheimdienste, deren Agenten und Legenden diese Partei seit dem 11.September 2001 nicht ein einziges Mal in Frage gestellt hat, schwieg sich der Bundestag durch die Ermächtigungsgrundlage für das Verkehrsministerium zum legalisierten Einsatz von Drohnen über Deutschland, auch und gerade durch Polizei und Spione.

Am 15.Dezember war in erster Lesung der “Entwurf eines Gesetzes zur Vierzehnten Änderung des Luftverkehrsgesetzes” (Drucksache 17/8098) innerhalb von 30 Sekunden durch unser Parlament gerauscht. Am Donnerstag kamen die 2. und 3. Lesung dran. Dementsprechend dauerte es diesmal 60 Sekunden, Vorlesen aller Formalitäten mit eingerechnet. „DROHNEN ÜBER ALLES: Ermächtigungsgrundlage für das Verkehrsministerium in 60 Sekunden“ weiterlesen

DROHNEN ÜBER ALLES: Angriff des Bundestages auf die Republik

In aller Stille, unter passiver und aktiver Kollaboration aller Parteien und Abgeordneten des Deutschen Bundestages, rauschte am 15.Dezember in erster Lesung der „Entwurf eines Gesetzes zur Vierzehnten Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (Drucksache 17/8098) innerhalb von 30 Sekunden durch unser Parlament. Alle Reden wurden nicht gehalten. Sie wurden „zu Protokoll gegeben“.

Das Gesetz ändert, so es beschlossen wird, gleichzeitig Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), unterwirft die Nutzung des deutschen Luftraums „Rechtsakten“ der „Europäischen Union“ und gibt statt dem nach einer Verfassungsänderung 2009 geschaffenen „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung“ nun „zuständigen Luftfahrtbehörden“ in Paragraf 23c die „Ermächtigungsgrundlage“ um UNO-Resolutionen, EU-Beschlüsse und „Sanktionen“ wie z.B. Flugverbote in Deutschland gegen bestimmte Staaten umzusetzen.

Vor allem aber ermöglicht der Gesetzentwurf in vom Bundesverkehrsministerium verhängten „Flugbeschränkungsgebieten“ mit Kameras bestückte Drohnen „neben ihren ursprünglich militärischen Einsatzbereichen derzeit insbesondere bei der polizeilichen Gefahrenabwehr“ einzusetzen. GGf. im Ausland befindliche Kontrollstationen der Drohnen werden in orwellscher Manier als „Luftfahrtgerät“ umdefiniert. „DROHNEN ÜBER ALLES: Angriff des Bundestages auf die Republik“ weiterlesen