„Corona-App“: Nächster Anlauf des elektronischen Polizeistaates

Nach dem ihr Programm auf E.U.-Ebene ausgerechnet an Google und Apple gescheitert ist, versucht es die Bundesregierung jetzt im Inland – unter fast amüsanter Nachrichtensperre.

Als sich mehr und mehr lichtender Nebel für Regierung und Landesregierungen dient immer noch SARS 2 (Coronavirus) bzw COVID-19, dessen Allround-Alibifunktion für den verfassungswidrigen Ausnahmezustand allerdings nachlässt.

Zunächst einmal: das klischeehaft orwellsche Konzept vom Konsortium „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“ (P.E.P.P.-P.T.) der Merkel-Scholz-Regierung, hier auseinander genommen von Erich Möchel, scheiterte am Wochenende nicht etwa an irgendwelchen Zombie-Parlamenten, am Protest von 300 Professoren europäischer Universitäten oder an Verfassungsklagen, sondern am Nein der Mobilcomputer-Monopole Google und Apple und deren Datenschutz-Standards. Ohne deren Kollaboration keine „Corona-Apps“.

Die hochnotpeinliche Abfuhr kaschierten Bundesregierung, E.U.-Apparat und internationale Medienkomplex mit Hilfe von „Reuters“ umgehend als „Zustimmung“ der Regierung zu den Standards von Google und Apple.

Nichtsdestotrotz macht die Regierung natürlich weiter, wie sie eben programmiert ist (Regierung und Staat sind hier nichts als ausführende Kräfte von Anderen vorgegebener Parameter). Die neue „Corona-App“, also ein Programm auf den inzwischen von fast der gesamten Bevölkerung akzeptierten und benutzten Mobilcomputern alias „Smartphones“ (die sukzessive als die Televisoren in George Orwells 1984 dienen), soll nun von den Technikern genau der Institutionen programmiert werden, die schon in das paneuropäische P.E.P.P.-P.T. Konsortium involviert waren – das Fraunhofer Institut (für Nachrichtentechnik) alias Heinrich-Hertz-Institut und natürlich das Robert-Koch -Institut. Als Beifang gibt es die Konsortien SAP und die Telekom AG.

Und natürlich versucht die Merkel-Scholz-Regierung, mit det Macron-Regierung über Frankreich und der Kurz-Regierung über Österreich hinten im Windschatten den Kopf duckend, ihr entsprechendes Regierungsprogramm auch weiterhin allen anderen E.U.-Mitgliedsstaaten auzuschwatzen, mit wiederum der E.U.-Kommission als ausführendem Instrument. Gestern tagte dazu der E.U.-Rat der Innenminister aus den Mitgliedsstaaten, allerdings mit offenbar für die Merkel-Scholz-Regierung mäßigem Ergebnis.

Worüber wir hier reden – und mit „Wir“ meine ich Radio Utopie, der Rest hält die Schnauze, hat keine Ahnung oder redet abends auch immer vom „Verschwörungstheoretiker“ – ließ das „Manager Magazin“ durchblicken:

„Diskutiert wird in Berlin auch, nur denjenigen Bürgern eine Lockerung der Ausgangsbeschränkungen zu gestatten, die die App auf ihrem Handy installieren. Wer die App verweigert, bleibt dann eben zu Hause.“

Es dürfte nun offensichtlich sein, warum explizit die Zombie-Linke und ihre Verräterparteien so massiv gegen alle unkontrollierte Presse, Journalisten, politische Individuen und allgemein verfassungstreue Kräfte hetzt (autoritäre und nationalistische Kräfte von rechts sind dabei irrelevant, es zählt dem Apparat die Kontrolle über den vermeintlichen oder tatsächlichen progressiven bzw sozialdemokratischen, sozialistischen, linken, bürgerrechtlichen Sektor):

Es gilt den Putschisten (Signalwort: EUROPA!) Zeit zu gewinnen, irgendwie den verfassungswidrigen Ausnahmezustand aufrecht zu erhalten und, wie man im Apparat sagt, dann „den Sack zu zu machen“, bevor sich in der Bevölkerung die Sachlage herumspricht und die irgendwann das Wort lernt, was den Deutschen seit der Revolution gegen die Monarchie vor rund hundert Jahren durch die jeweils Herrschenden und ihre Klassen noch immer ausgeredet wurde:

NEIN.

(…)

Vorhergehende Artikel:

25.04.2020 Bilder von den Grundgesetz-Demonstrationen
25.04.2020 Rufmord in Stasi-Manier gegen die Grundgesetz-Demonstrationen: Auch der „Tagesspiegel“ verdient sich eine Strafanzeige
21.04.2020 Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken
21.04.2020 Zwangsmaskierung für die „Volksgesundheit“: Die Corona-Monarchisten zeigen Suchtverhalten
18.04.2020 „Grundgesetz! Grundgesetz!“- Bilder der Demonstration auf dem Rosa-Luxemburg-Platz
12.04.2020 Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
03.04.2020 Militäreinsatz im Inland? Die Putschisten bluffen.
21.03.2020 Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
15.06.2017 Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte
02.07.2016 Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Anm.: auch in diesem Artikel sind aufgrund des üblichen Suchmaschinen-Buheis und der Lesbarkeit nicht alle Abkürzungen wie SARS (severe acute respiratory syndrome) und COVID (coronavirus disease) als solche durch Punkte gekennzeichnet.

Ein PATRIOT-Gesetz für das Gesundheitswesen?

Einer Meldung in Politico zufolge erwägt die Coronavirus Task Force des Weißen Hauses die Schaffung eines nationalen Überwachungssystems, um die Gesundheitsinformationen der Amerikaner zu verfolgen. Befürworter dieser Initiative behaupten, dass es der Bundesregierung ermöglichen würde, schnell Gebiete zu identifizieren, die zusätzliche medizinische Versorgung und andere Hilfe benötigen, da es sich bei den Gebieten um Coronavirus-„Hot Spots“ handelt. „Ein PATRIOT-Gesetz für das Gesundheitswesen?“ weiterlesen

Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

24.07.2016 Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei
25.12.2016 Attentat in Berlin: Nichts ist geklärt
18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

Der Status nach elf toten bzw ermordeten Menschen am 19. Februar 2020 in Hanau:

Es gibt kein einziges Mordverfahren oder ein anderes Gerichtsverfahren. Die Regierung, in Form ihrer untergebenen Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt, hat die Ermittlungen an sich gezogen. Die Version der Regierung hinsichtlich des bereits in der Nacht ausgemachten und in der Nacht zu Tode gekommenen alleinigen Attentäters, hat bereits fundamental gewechselt. Nachdem es zunächst hieß, der mutmaßliche Attentäter sei den Behörden unbekannt gewesen, rückte Generalbundesanwalt Peter Frank später damit heraus, dass sich dieser bereits seit 2002 an mehrere Behörden gewandt hatte, u.a. an seine, die Bundesanwaltschaft, Ende 2019, also vor wenigen Monaten.

Der Grund seiner Kontaktaufnahme, laut bis dato herausgegebenen Presseberichten: er vermutete eine „illegale Überwachung“ durch eine geheimdienstliche Behörde und erstatte deswegen Anzeige.

Gestern nun rückte Generalbundesanwalt Frank im Innenausschuss des Bundestages, flankiert von den Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes (Bundesamt für Verfassungsschutz) und des B.K.A., damit heraus, dass die U.S.-Bundespolizei F.B.I. ein „Ermittlungsverfahren“ gegen den mutmaßlichen Attentäter betrieb und dass dieser 2018 in die U.S.A. gereist war.

Nun darf hier jeder und jede einmal 1 Minute darüber nachdenken, ob man im Zuge eines gegen die eigene Person gerichteten „Ermittlungsverfahrens“ einer Behörde auch durch diese „beobachtet“ wird. Gerade wenn es das F.B.I. ist.

Meine Analyse: von 80 Millionen in Deutschland sind, abseits vom Staatsapparat, offensichtlich nur Wenige dazu in der Lage sich das auch nur vorzustellen, geschweige denn zu begreifen. Des Rest darf Netzpolitik.org lesen.

Kein Wort dazu von irgendeinem Abgeordneten vor der Öffentlichkeit. Kein Wort. Auch nicht zu der nun im Parlament offiziell kolpotierten Tatversion der Regierung und ihrer Staatsschauspieler, die sich umgehend bei „Wikipedia“ einbrannte:

Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.

Zwölf Minuten.

Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.

Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.

Fünf Stunden.

Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.

Ach ja. Die Mutter.

Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).

Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.

Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.

Der Innenausschuss des Bundestages gab gestern nach der Sitzung ein so abstoßendes Bild ab, dass hier nur auf die zwei relevanten Informationen der „Phoenix“-Aufzeichnung eingegangen werden soll: Konstantin von Notz merkte an, der mutmaßliche Täter habe einen internationalen Waffenschein und konnte somit Waffen auch ins Ausland mitnehmen. Phoenix-Korrespondentin Jeanette Klag bemerkte etwas widerwillig zum Schluss, sie habe bei den Abgeordneten „Erstaunen wahrgenommen“. Und zwar darüber, dass eine Woche nach einem Massenmord die Regierung (Generalbundesanwalt, BKA und Inlandsgeheimdienst) immer noch nicht sagen konnten „was und welche die Tatwaffen waren“.

Ebenfalls gestern hatte sich die „Welt“ einen verschämten, kleinen, journalistischen Anfall gegönnt. Der entscheidende Nebensatz fiel keinem einzigen Bewohner von Twitter, Facebook oder ähnlich „sozialen“ Medien auf.

„Im Innenausschuss berichteten die Ermittler, dass man R. an der Treppe zum Keller aufgefunden habe – unweit seiner Sig-Sauer-Pistole. Die Mutter des Attentäters fanden die Beamten im Bett des Wohnzimmers auf, ebenfalls leblos. Zwei Kopfschüsse hatten sie getroffen. Ob tatsächlich R. diese Schüsse abgab und wann genau, wissen die Ermittler offenbar noch nicht.“

Heute nun das, im „Spiegel“.

„Die geliehene Czeska entdeckten hessische Kriminalbeamte nach SPIEGEL-Informationen nach der Tat in Rathjens Auto.“

Also, kleines Update der Verteidigung des Staates: die Tatwaffe soll jetzt also eine Czeska sein, die eine Woche lang wohl irgendwie vergessen, übersehen, überlegt, gezählt, gewogen und für nicht untersuchbar oder dem hiesigen  Zombie-Parlament als nicht präsentierbar erachtet worden war.

Hm.. wie erschiesst man sich denn mit der Tatwaffe und legt die dann ins Auto? Und sich selbst dann wieder zum Kellereingang?

Ah. Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter muss wohl alle da draußen in zwei verschiedenen Statdteilen von Hanau mit der Czeska erschossen haben und dann nach Hause gefahren sein, in zwölf Minuten, hat dann die Waffe im Auto liegen lassen und hat dann eine andere Waffe geholt, nämlich die Sig-Sauer und dann seine Mutter oben im Bett erschossen und sich selbst dann vorm Keller. Zu irgendeinem Zeitpunkt (Todeszeitpunkt? Was ist das denn? Was spielt denn das für eine Rolle, echauf­fier, echauf­fie­r..)

So wird‘s gewesen sein. Nicht wahr, Herr Angeklagter?

Hallo Staat, ich rede mit Dir!

Wissen Sie, liebe unbedarfte Liliputaner da draußen, es sind sich wieder einmal alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle einig. Wie gefährlich die Rechten sind, vor allem die im Parlament und die Leute die das wählen, und so weiter.

Dass Rechtsextremisten auch und gerade dann gefährlich sind, wenn sie im exekutiven Staatsapparat sind und machen können was sie wollen, weil sie wissen dass sie praktisch unter Immunität handeln, nun, das haben alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle wohl irgendwie vergessen.

Übrigens:

die eigentliche Leistung von Yavuz Özoguz, dem Betreiber vom Muslim Markt, ist nicht der Verweis auf Aussagen von Zeugen, die den mutmaßlichen verrückten rechtsextremistischen deutschen alleinigen Attentäter nicht identifizieren konnten, sondern der akribische Nachweis, dass die gesamte Geschichte des angeblich vor der Tat durch den Täter ins Internet auf seine Homepage geladenen „Manifests“ durch Staat und assoziierte Massenmedien erstunken und erlogen sein muss.

Damit wiederum ist das gesamte Gefasel der Verteidigung des Staates, in diesem laufenden öffentlichen Verfahren wegen Massenmordes, bezüglich der angeblichen Wahnvorstellungen, psychischen Krankheit und Motivlage des präsentierten Täters hinfällig. Und damit wiederum die devote Unterwerfung der gesamten Zombie-Linken unter den Staat öffentlich. Ein Fallbeispiel, wie sich vermeintliche oder sogar subjektiv als tatsächliche Linke verstehende Personen in Komplizenschaft zu dem begeben, was sie angeblich bekämpfen.

Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:

eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.

Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.

Freiheit stirbt mit Sicherheit!

Rede auf der Demo gegen das Polizeigesetz in Baden-Württemberg

Autor: Alexander Kleiß

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

die bundesweiten Verschärfungen der Polizeigesetze sind auch Ausdruck einer zunehmenden Militarisierung der Polizei. Auch in Baden-Württemberg, wo die Grünen mit an der Regierung beteiligt sind, schreckt die Landesregierung nicht mehr davor zurück, militärische und auch nachrichtendienstliche Mittel gegen Zivilist*innen einzusetzen. „Freiheit stirbt mit Sicherheit!“ weiterlesen

Kriminalisierung von Tor-Servern stoppen

Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen vom 5.7.2019

Das Bundesinnenministerium möchte den Betrieb von Tor-Servern kriminalisieren und damit unter anderem erreichen, gegen Whistleblowing-Plattformen wie etwa Wikileaks ermitteln zu können. Außerdem droht Anonymisierungsdiensten das Aus, mit denen Exilmedien brisante Informationen aus Krisen- und Kriegsgebieten erhalten können. Dies ist das Ergebnis einer interdisziplinären Analyse des sogenannten Darknet-Paragrafen durch Juristen, IT-Experten und Menschenrechtsaktivisten. Die Pläne verunsichern bereits jetzt deutsche Betreiberinnen und Betreiber von Tor-Servern, die 30 Prozent des weltweiten Tor-Netzes ausmachen. Wegen ihrer Bedeutung hätte ein Rückgang des Engagements in Deutschland gravierende Folgen für das gesamte Anonymisierungsnetzwerk. „Kriminalisierung von Tor-Servern stoppen“ weiterlesen

Polizeigesetz Baden-Württemberg: Erneute Verschärfung?

Autor: Alexander Kleiß

Unendlichkeitshaft, Onlinedurchsuchung, DNA-Analysen und Ausweitung der Schleierfahndung

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird das Polizeigesetz in Baden-Württemberg zur Zeit kontinuierlich verschärft. Nach einer sehr einschneidenden Verschärfung vor gerade einmal 14 Monaten plant der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) nun einen weiteren Abbau von Bürgerrechten. Während die letzte Gesetzesänderung anfangs noch mit einer „abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge“[1] begründet wurde, wird mit der Zeit immer offensichtlicher, dass die Aufrüstung der Polizei sich auch gegen soziale Bewegungen und Migrant*innen richtet. Nicht erst mit der geplanten Verschärfung, sondern bereits im momentan geltenden Polizeigesetz liegen die Einsatzschwellen für diverse Maßnahmen, durch die grundlegende Freiheitsrechte außer Kraft gesetzt werden, sehr niedrig. Diese Maßnahmen können praktisch jede*n treffen, da die Polizei zunehmend präventiv, also ohne konkreten Verdacht, tätig wird. „Polizeigesetz Baden-Württemberg: Erneute Verschärfung?“ weiterlesen

Mehr als nur Päckchen

Autor: Dominik Nicola Wetzel

Amazons Rolle in der Militärtechnik und dem Cyber Valley

Der US-Konzern Amazon hat sich in kürzester Zeit zu einem der reichsten Unternehmen der Welt entwickelt. Im derzeit in Baden-Württemberg entstehenden „Cyber Valley“ will das Unternehmen in Tübingen zu künstlicher Intelligenz forschen. Eine Analyse der aktuellen Firmenpolitik zeigt, dass der Konzern damit auch Überwachung und Kriegstechnik vorantreiben kann.

Was den Reichtum ausmacht

Amazon-Gründer Jeff Bezos ist mittlerweile der reichste Unternehmer der Welt. „Mehr als nur Päckchen“ weiterlesen

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt.

Zusammenfassung

Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur.

Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkürlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab. „Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz“ weiterlesen

Was werden Waffeninspektoren in Syrien finden – und spielt das eine Rolle?

Inspektoren der Organisation zur Bekämpfung chemischer Waffen (OPCW) sind endlich in Douma, Syrien, eingetroffen, um zu beurteilen, ob ein Gasangriff Anfang dieses Monats stattgefunden hat. Es hat eine Woche gedauert, bis die Inspektoren ihre Arbeit aufgenommen haben, während die Vorwürfe hin und her geworfen wurden, wer die Verzögerung verursacht hat.

Befürworter der Position der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs, nämlich dass Assad Gas in Douma verwendet hat, haben argumentiert, dass die syrische und die russische Regierung die Inspektoren der OPCW daran hindern, ihre Arbeit zu tun. Das, so behaupten sie, sind alle Beweise, die nötig sind, um zu zeigen, dass Assad und Putin etwas zu verbergen haben. Aber es scheint merkwürdig, dass Syrien und Russland, wenn sie eine Inspektion der angeblichen Standorte durch die OPCW verhindern wollten, diese überhaupt erst beantragt haben. „Was werden Waffeninspektoren in Syrien finden – und spielt das eine Rolle?“ weiterlesen

Bündnis Brementrojaner gegen Verschärfung des Bremischen Polizeigesetzes

Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage vom 4. April 2018

Das Bremische Polizeigesetz soll verschärft werden: Das Bündnis Brementrojaner stellt sich dem entgegen. Kein weiterer Abbau von Grundrechten!

In Bremen treibt die rot-grüne Landesregierung im Eiltempo und ohne gesellschaftliche Debatte eine folgenschwere Änderung des Bremischen Polizeigesetzes voran. Der Senator für Inneres hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 15. Dezember 2017 vorgelegt. Er sieht gravierende rechtsstaatliche, grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vor.

Seit der ersten öffentlichen Debatte in der Innendeputation am 10. Januar 2018 steht der Entwurf des Innensenators in der öffentlichen Kritik. Inzwischen haben die rot-grünen Koalitionspartner den Entwurf intern überarbeitet; über das Ergebnis wird wahrscheinlich am 12. April 2018 in der Innendeputation abgestimmt. Auch nach möglichen Änderungen durch die rot-grüne Koalition wird unsere grundsätzliche Kritik an der Verschärfung des Bremischen Polizeigesetzes bestehen bleiben.

Denn die Konsequenzen sind:
• weitreichender Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum
• Einführung von „elektronischen Fußfesseln“ zur lückenlosen Aufenthaltskontrolle mutmaßlicher „Gefährder“ – also von Menschen, die nicht etwa Straftaten begangen haben, sondern denen solche aufgrund bestimmter Anhaltspunkte lediglich zugetraut werden
• massive Ausweitung der polizeilichen Überwachung elektronischer Kommunikation mittels Computern und Smartphones, insbesondere durch heimlich eingeschleuste Schadsoftware („Staatstrojaner“)

Das Bündnis Brementrojaner ist ein Zusammenschluss verschiedener zivilgesellschaftlicher und politischer Gruppen und Personen. Wir lehnen die geplante massive Überwachung und die damit einhergehenden gravierenden Grundrechtseingriffe entschieden ab. Die vorgeblich notwendigen Sicherheitsverschärfungen sind unverhältnismäßig und widersprechen rechtsstaatlichen Prinzipien. Susanne Wendland, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (parteilos) und Sprecherin für das Bündnis: „Es geht um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Um unsere Freiheits- und Grundrechte, die angegriffen werden. Schlimmer noch: Sie werden ignoriert. Um uns vorzugaukeln, wir hätten die terroristische Gefahr im Griff. Sicherheitsfolklore nenne ich das, die zu nichts taugt. Deswegen lehnen wir als Bündnis die geplante Gesetzesverschärfung vollständig ab.“

Die geplante Erweiterung von Videoüberwachung ist nicht hinzunehmen. „Bereits jetzt ist Videoüberwachung in Bremen weit verbreitet, obwohl ein entsprechender Nutzen nicht nachgewiesen ist“, sagt Bündnissprecherin Maike Schmidt-Grabia von Digitalcourage e.V. Bremen „Noch mehr Kameras werden unsere Freiheit weiter einschränken. Denn wer beobachtet wird, ist nicht frei.“

Mit dem Argument der Terrorismusabwehr sollen der Polizei weitreichende Grundrechtseingriffe auch in unser aller Privat- und Intimsphäre ermöglicht werden. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte und Bündnissprecher: „Der Bremer Gesetzentwurf reiht sich mit besonders eingriffsintensiven Polizeibefugnissen in eine bundesweite Entwicklung ein, mit der mühsam errungene Grund- und Freiheitsrechte abermals massiv eingeschränkt werden, um vermeintlich mehr Sicherheit zu erreichen. Insgesamt ein weiterer, verfassungsrechtlich hoch problematischer Schritt in Richtung präventiver Sicherheitsstaat.“

Eingeschränkt werden die Freiheitsrechte u.a. durch das heimliche Einschleusen von „Staatstrojanern“ in Computer und Smartphones. Der Staatstrojaner zerstört das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen. Dazu sagt Bündnissprecher Aaron Lye vom Forum Informatiker_Innen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF): „Eingriffe in Rechnersysteme als Ermittlungsinstrument stellen strukturelle Gefahren für IT-Systeme und damit letztendlich für uns alle dar. Denn sie öffnen Missbrauch und gefährlichen Attacken Tür und Tor.“

Das Bündnis Brementrojaner verurteilt zudem die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf möglichst lautlos durch das Gesetzgebungsverfahren gedrückt werden soll. Eine öffentliche parlamentarische Anhörung von Sachverständigen – wie etwa in Hessen – fand bisher nicht statt. Susanne Wendland (MdBB): „Es ist vollkommen unverständlich, dass eine rot-grüne Regierungskoalition solche tiefgreifenden Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte plant, ohne zuvor eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft geführt zu haben.“

Das Bündnis Brementrojaner fordert die regierenden Parteien dazu auf, den laufenden Gesetzgebungsprozess für das Bremische Polizeigesetz abzubrechen.

Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren!