CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.

56,5 Millionen Dollar Strafe für auch in Deutschland zugelassene A.D.H.S.-Pillen für Pharmakonzern

Es ist ein Skandal, mehr noch eine Körperverletzung, dass erst vor kurzer Zeit, im Juni 2014, das Psycho-Medikament Elvanse, das im April 2013 in Deutschland zugelassen wurde, vom Verband der Krankenkassen (G.K.V.) beworben wird, nachdem mit dem britischen Hersteller eine Einigung erzielt wurde, dass es keinen Zusatznutzen gegenüber vergleichbaren Medikamenten und dementsprechend auch keinen höheren Erstattungsbetrag für den Konzern gibt (Pressemitteilung vom 2.6.2014 “Erstattungsbetrag für ADHS-Medikament steht – Keine Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung”).

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Warum französische Kinder kein ADHS haben

Die französischen Kinderpsychiater verwenden auch nicht das gleiche DSM-System (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) zur Einstufung von emotionalen Probleme der Kindheit wie amerikanische Psychiater.

Der französische Verband der Psychatrie entwickelte die alternative Klassifizierung CFTMEA (Classification Française des Troubles Mentaux de L’Enfant et de L’Adolescent) als Widerstand gegen den Einfluss des DSM-3, der vieles “pathologisiert”, was ein normales Verhalten in der Kindheit ist.

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