Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vom 11.04.19
Betroffene fordern Entschädigung
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat einen weiteren Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019 eingereicht. Er fordert die Nicht-Entlastung des Aufsichtsrats. In der Begründung konzentriert sich die CBG auf die unethischen Medikamenten-Versuche an Heimkindern, die BAYER vorgenommen hat. Auch wenn diese zurückliegen, so trägt der Aufsichtsrat Verantwortung für den skandlösen Umgang des Konzerns mit den Entschädigungsforderungen der Betroffenen. „CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein“ weiterlesen