Der Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber
Mit seinem Interview vom 19. September 2011 in der Süddeutschen Zeitung war Prof. Dr. Peter Michael Huber, Richter im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts, Stichwortgeber für die „revolutionäre“ Idee, das Volk abstimmen zu lassen über ein neues Grundgesetz mit einer unter den Vorbehalt der EU-Wirtschaftsregierung gestellten Ewigkeitsgarantie. Am 30.06.2012 klagte der Verein „Mehr Demokratie“, in dessen Kuratorium er bis Mai 2012 war, darauf (S. 102 der Klagen), das Volk über ein Wirtschaftsregierung und auch noch ESM und „kleine Vertragsänderung“ erlaubendes neues Grundgesetz abstimmen zu lassen.
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