Das Grundgesetz gilt, das Grundgesetz gilt nicht, das Grundgesetz gilt …

… je nachdem, welche Interessen in Deutschland verfolgt werden. Wenn es um Gesetze und Massnahmen geht, den sozialen Abbau und die Bevölkerungskontrolle zu rechtfertigen, berufen sich Regierung und Verbände auf die Europäische Union mit den Brüsseler Richtlinien als alleingültigen juristischen Hafen und scheuen sich nicht davor, Artikel des Grundgesetzes willkürlich in ihrem Sinne zu verändern. Bezieht sich jedoch eine einzelne Lehrerin in ihrer Not auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und erhält von einem Verwaltungsgericht in Deutschland auch noch Recht, dann ist Europa auf einmal nicht zuständig:

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Demokratisierung des Notstands – Parlamentarische Demokratie in der Krise

Die Ausrufung eines Notstands birgt immer auch die Gefahr des Mißbrauchs des Notstandsrechts bzw. der Überschreitung der für den Notstand verfassungsmäßig vorgesehenen Kompetenzen. Am deutlichsten ist dieses derzeit auch an Rumänien zu sehen. Dessen Regierung hat sich am 05.02.2010 in Tz. 10 eines Memorandum of Understanding mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verpflichtet, per Notverordnungen die Finanzverwaltung umzustrukturieren.

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Jeder Journalist ein Terrorist ? Wikileaks und die schwarzen Listen.

Am 22.10.2010 hat die non-profit Medienorganisation Wikileaks (1) 391.832 US-Militärberichte über den Irakeinsatz veröffentlicht. Laut einem Bericht von Democracy Now (2) soll die US-Regierung darauf in der Weise reagiert haben, dass sie von Deutschland, Großbritannien, Australien, u. a. strafrechtliche Schritte verlangt haben soll. Noch drastischer ist der Schritt, die Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, auf eine schwarze Liste zu setzen.